Kristina Hänels Revisionsantrag gegen §219a Urteil abgewiesen. Hänel plant Verfassungsbeschwerde
Die Ärztin Kristina Hänel wurde am 15.1.2021 per Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig wegen Verstoß gegen den §219a StGB verurteilt. Auch der reformierte §219a verbietet „Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft“. Die Gießener Ärztin kündigte an, Verfassungsbeschwerde vorzubereiten.
Hänel verwies darauf, dass der Gesetzgeber durch die Ergänzung des §219a StGB, die Teil des Kompromisses der großen Koalition war, explizit jede sachliche Information zu Schwangerschaftsabbrüchen unter Strafe gestellt hat. Es komme also überhaupt nicht mehr darauf an, ob die Informationen anbietenden Charakter haben oder nicht. Sie seien grundsätzlich verboten, wenn sie von Fachleuten, die selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ausgehen.
Jeder Laie dürfe aber weiterhin über Schwangerschaftsabbrüche Informationen und darüber hinaus auch Fehlinformationen verbreiten. In anderen Ländern wie etwa Irland, Argentinien, Südkorea würden die Gesetze liberalisiert – nirgends sonst gebe es einen Strafrechtsparagraphen, der sachliche Informationen verbietet.
Eine Gesetzgebung, die ärztliche Aufklärung und Information verbietet, aber „fake news“ zum Thema ungestraft zulässt, lasse jegliche Rationalität vermissen, so Hänel. Dies treffe angeklagte und verurteilte Ärztinnen und Ärzte direkt ins Mark des Berufsverständnisses, welches „informed consent“ zur Maxime des Handelns gemacht habe. Deutsches Ärzteblatt (19.1.2021) aerzteblatt.de
Ein Interview mit Kristina Hänel über ihr 219a-Urteil: „Ich will keine Märtyrerin sein“, TAZ (20.1.2021) taz.de
Die Paragrafen 218 und 219a verstoßen gegen die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen, wie sie die Menschenrechte und die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) garantieren arbeitskreis-frauengesundheit.de. Der §219a kriminalisiert Ärzt*innen, die Frauen notwendige Gesundheitsinformationen geben. Der Arbeitskreis Frauengesundheit ist solidarisch mit Kristina Hänel und fordert die Abschaffung der Paragrafen 218 und 219a (20.1.2021).
Sylvia Groth
Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Frauengesundheit e.V.