Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) tritt für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch ein.
Aktuelles
- Kristina Hänel am 12.12.2019 erneut nach § 219a verurteilt
Die Frauenärztin Bettina Gaber ist nach dem reformierten § 219a gerade rechtskräftig verurteilt worden. - Nora Szász und Natascha Nicklaus Prozess wurde eingestellt.
- Doctors for Choice Germany gegründet (14.11.2019)
Wir rufen auf zur Solidarität mit den angeklagten Ärztinnen Kristina Hänel, Bettina Gaber und Verena Weyer!
- Strafverfahren gegen zwei Kasseler Frauenärztinnen wegen des Vorwurfs der verbotenen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft (§ 219a StPO) gemäß § 206b StPO eingestellt
- Dr. Bettina Gaber wurde am 28.11.2019 rechtskräftig zu € 2000 verurteilt.
- Gegen die Frauenärztinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer hatte bereits am 14.06.2019 im Berliner Amtsgericht Tiergarten der Prozess wegen des Verstoßes gegen § 219a StGB stattgefunden. Es war der erste Prozess nach der gesetzlichen Neuregelung im Februar 2019 zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch.
Weiterlesen: Hintergrundinformation/Pressemeldung
Download: Info zur Kundgebung (pdf) und weitere Veranstaltungsinfos bei Facebook
Ansprechpartnerin/Presse im AKF: Sylvia Groth, Email: groth@akf-info.de - Zum Kampagenblog: Solidarität mit Kristina Hänel, Nora Szász und allen anderen nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innenSolidarität mit Kristina Hänel für die nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innen
Aktuelle Positionen
- Rede Juliane Beck: Gemeinsame Kundgebung „Weg mit 218“ mit dem bundesweiten Motto „Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch“ am 28.09.19 in München (pdf)
- Sylvia Groth: Blick zurück, Blick nach vorn – Schwangerschaftsabbruch in Österreich (pdf, erschienen in: Das österreichische Gesundheitswesen ÖKZ, 60. Jg. (2019), 05, 13-15, mit freundlicher Genehmigung des Schaffler Verlags)
- Prof. Dr. med. Ingrid Mühlhauser: Fachgespräch: Mögliche psychische Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen Bundesministerium für Gesundheit, Berlin, 28.03.19
- Sylvia Groth, Mitfrau im Vorstand des AKF: Information ermöglichen. (pdf) Erschienen in: Das österreichische Gesundheitswesen – ÖKZ, 60. Jg. (2019), 01-02
- Statement Juliane Beck, Mitfrau im geschäftsführenden Vorstand für den AKF (anlässlich der Bundesweiten Aktion Sexuelle Selbstbestimmung am 26.1.19 am Marienplatz in München, pdf)
- Vortrag Kristina Hänel (AKF): Einigung zu #219a: Das ist eine Null-Nummer! (anlässlich der Bundesweiten Aktion Sexuelle Selbstbestimmung am 26.1.19 am Marienplatz in München, auf der Petitionsseite, bitte Petition zeichnen!)
- Breites Bündnis für Aufhebung von § 219a StGB Offener Brief an die Bundesregierung v. 23.04.2018 (pdf)
Perspektiven auf Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
Gesundheitsinformation zum Schwangerschaftsabbruch und zu Leistungsanbietern, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können, sind keine Werbung. Das elementare Recht von Frauen auf vollständige, gesundheitsbezogene Information wird bis heute durch den § 219a im Strafgesetzbuch (StGB) verhindert.
In unseren Videointerviews „Perspektiven auf Informationen zum Schwangerschaftsabbruch“ sprechen Frauen als Expertinnen in eigener Sache und Ärztinnen beziehen Stellung. Hier geht es zu den Videointerviews …
Frauengesundheitspolitische Forderung des AKF für sexuelle Selbstbestimmung von Frauen
Der AKF fordert, den § 219a abzuschaffen. Der Paragraf verbietet Ärztinnen und Ärzten, über ihr Angebot zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Dies wird unterstützt durch ein breites gesellschaftliches Bündnis, das sich auch für die Aufhebung von § 219a StGB einsetzt.
Auch verschiedene Landesärztekammern haben in den vergangenen Jahren gefordert, die Strafbarkeit von sachlicher Information zu Schwangerschaftsabbrüchen abzuschaffen. So kollidiere das Verbot von sachlicher Information mit dem Informationsanspruch der betroffenen Frauen, verlautbart die Delegiertenversammlung der Berliner Ärztekammer im Februar 2018. Auch die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg forderte im April 2018 die Streichung von § 219 a.
Wenn eine Frau sich entschließt, eine Schwangerschaft abzubrechen, braucht sie Zugang zu zuverlässigen Informationen.
- Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es?
- Welche Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sind möglich(medikamentös, Absaugmethode, Ausschabung)?
- Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen in Deutschland?
- Adressen von Ärztinnen und Ärztinnen, die Abbrüche durchführen.
Informationen für Frauen, die ungewollt schwanger sind
- Gesetzliche Grundlagen, Beratung und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
- Die Frau im Schwangerschaftskonflikt: Will ich das Kind? Schwangerschaftskonflikt
- Pro Familia: 8 Fakten zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
Schwangerschaftsabbruch in Kürze. Zahlen und Hintergründe - Wo werden Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt?
Nach dem reformierten § 219a dürfen Ärztinnen und Ärzte auf ihren Webseiten ausschliesslich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Welche Methoden sie verwenden, dürfen die ÄrztInnen nicht anführen. Das können Frauen auf den im Juli 2019 erstmals veröffentlichten und jeden Monat aktualisierten Listen der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitlicher Aufklärung ersehen. Diese Listen sind sehr lückenhaft, es fehlen Informationen zur Schwangerschaftswoche, Narkose, Verfahren. Sehr unvollständig sind die Adressen, nur 7 % von ca. 1200 sind angeführt. Der AKF hat hierzu Stellung genommen. - Ärztinnen und Ärzte in Berlin, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen
- Ärzte und Ärztinnen in Hamburg, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen
Kampagnen-Blogs
- Solidarität mit Kristina Hänel, Nora Szász und allen anderen nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innenSolidarität mit Kristina Hänel
für die nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innen - Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
Beiträge mit dem Schlagwort Schwangerschaftsabbruch
Weitere AKF-Positionen zu Schwangerschaftsabbruch und sexueller Selbstbestimmung
Hier geht es zu den AKF-Positionen zum Thema Schwangerschaftsabbruch und Sexuelle Selbstbestimmung
Downloadmaterial für Demonstrationen und Veranstaltungen
Plakat: Solidarität mit Frauen international: Rote Kutten, grüne Tücher (pdf)
#wegmit219a: alle Plakate (pdf)
Solidaritätspostkarten (pdf) – kostenlose Bestellung von Solidaritätspostkarten per Mail bei Ingeborg Möller unter dr.med.i.moeller@web.de