Zur psychischen Gesundheit gewaltbetroffener Frauen (Arbeitsbericht 2015)

Zur psychischen Gesundheit gewaltbetroffener Frauen (Arbeitsbericht 2015)

Der “Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft” (AKF) hat im Jahr 2014 den “Arbeitskreis zur psychischen Gesundheit gewaltbetroffener Frauen” ins Leben gerufen. Hintergrund waren die offensichtlichen Mängel in der gesundheitlichen Versorgung der betroffenen Frauen und deren Kinder. Die Organisationen des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und der Frauengesundheitsbewegung haben diese Mängel in ihrer Arbeit vor Ort immer wieder feststellen müssen. Viele Frauen, die Hilfe benötigen – sei es psychologische Beratung, eine Therapie oder psychiatrische Unterstützung – bleiben unversorgt, weil es keine oder zu wenig adäquate Angebote gibt – vor allem in den ländlichen Regionen Deutschlands.

Dies bestätigt auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). In dem Bericht “Peking +20 – Umsetzung der Aktionsplattform von Peking – Bundesrepublik Deutschland“ wird in den Ausführungen zum Thema Gewalt gegen Frauen festgehalten:

“Für einzelne Zielgruppen jedoch, z. B. für psychisch kranke Frauen und für Frauen mit Behinderungen, bestehen zum Teil Zugangsschwierigkeiten und Versorgungslücken. Auch identifiziert der Bericht einzelne Probleme in den Sozialleistungsgesetzen, die für die Hilfen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder und für deren Finanzierung von Bedeutung sind.” (April 2015)

Auch die Bundesärztekammer fordert in ihrem Beschluss vom 15.5.2015 „Umsetzung der WHO-Leitlinie ´Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt gegen Frauen´ in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung“ eine Verbesserung der Versorgung im Gesundheitswesen.
Um die gesundheitlichen Folgen der Gewalt, hier insbesondere die psychischen Belastungen und Beeinträchtigungen der Frauen und ihrer Kinder, angemessen auffangen zu können, müssen breit gestreut niedrigschwellige gewaltsensible psychosoziale, die Lebenswelten der Frauen und Kinder einbeziehende, Unterstützungsangebote bereitgestellt werden. Wo notwendig, müssen ergänzend geschlechtsspezifisch konzipierte psychotherapeutische sowie psychiatrische Versorgungsangebote zur Verfügung stehen.
In dem Positionspapier des AKF “Es ist höchste Zeit, etwas für die psychische Gesundheit gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu tun” werden die Versorgungsmängel im Einzelnen aufgeführt:

  • Ärzt/-innen, Psycholog/-innen, Psychiater/-innen berücksichtigen in Diagnose und Therapie die Gewaltproblematik der Frauen und ihrer Kinder häufig nicht. Geschlechtsspezifische Gewalt und deren gesundheitliche Folgen sind in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für diese Berufsgruppen nicht oder unzureichend verankert.
  • Es fehlen geschlechtsspezifische, gewaltsensible ambulante Therapieangebote.
  • Die Wartezeiten für Psychotherapien und psychiatrische sowie psychosomatische Behandlungen sind zu lang.
  • Niedrigschwellige gewaltsensible psychosoziale Beratung findet im Angebotsspektrum zu wenig Beachtung.
  • Notwendige Langzeittherapien werden unzureichend durch die Krankenkassen bewilligt.
  • In Kliniken fehlen Sicherheitsvorkehrungen für gewaltbetroffene Frauen, die sie vor weiterer Gewalt durch Angehörige, Mitarbeiter/-innen oder andere Patient/-innen schützen.
  • In den meisten Kliniken fehlen geschlechtsspezifische und gewaltsensible Versorgungsangebote.
  • In Kliniken gibt es kaum Mutter-Kind-Angebote. Das führt dazu, dass viele Mütter sich aus Sorge um das Wohlergehen ihres Kindes gegen die Inanspruchnahme von stationären Gesundheitsdiensten entscheiden.
  • Die Nachsorge nach Klinikaufenthalten ist nicht hinreichend gewaltsensibel ausgerichtet. Es fehlen zudem sektorenübergreifende und vernetzte Angebote.
  • Für Kinder, die Gewalt gegen ihre Mutter miterleben, gibt es nur wenige spezifische psychosoziale Angebote in der ambulanten und stationären Versorgung.
  • Für gewaltbetroffene Frauen mit Migrationshintergrund ohne ausreichende Deutschkenntnisse gibt es nur an wenigen Orten muttersprachliche Angebote bzw. Dolmetschdienste in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung.
  • Für Frauen mit Behinderungen ist häufig ein barrierefreier Zugang zu therapeutischer Versorgung nicht gewährleistet. Es fehlen rollstuhlgerechte Praxen und Angebote in Gebärdensprache. Die Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher/-innen durch Krankenkassen ist nicht immer gesichert.
  • In den meisten Bundesländern werden Psychotherapien für gewaltbetroffene Frauen, die sich im Asylverfahren befinden, nicht finanziert.
  • Das Opferentschädigungsrecht ist nicht geschlechtsspezifisch ausgerichtet und enthält die problematische Anzeigepflicht an die Krankenkassen, wenn von Ärztinnen/Ärzten Gewalteinwirkungen festgestellt werden. Die Aufhebung der Anonymität der Patientin erschwert erheblich die Inanspruchnahme von Leistungen. Die Finanzierung therapeutischer Behandlung über das OEG gestaltet sich in der Rechtspraxis schwierig, insbesondere weil die Folgen psychischer Gewalt nicht erfasst sind und das Stundenkontingent mit max. 6 Sitzungen nur kurzfristige Unterstützung ermöglicht. Insgesamt werden die Leistungen nach dem OEG wegen großer Hürden nur selten beantragt und noch seltener bewilligt.

Zur Versorgung in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Die Unterstützung von Frauen mit psychischen Belastungen erfordert einen hohen Ressourceneinsatz und spezifische Qualifikationen. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind nicht mit dazu erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen ausgestattet. Insbesondere in ländlichen Regionen fehlen Angebote.
Aus den dargestellten Mängeln ergeben sich Anforderungen an die politisch und fachlich zuständigen Institutionen:

Der AKF schlägt die Einrichtung eines Runden Tisches zur Förderung der psychischen Gesundheit gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das BMFSFJ vor. Teilnehmen sollen Vertreter/-innen der für die Versorgung zuständigen sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen.
Es sollen Netzwerke zwischen Gesundheits- und Gewaltschutzbereich und den Vertretungen der Patientinnen entwickelt werden.
Die für psychosoziale, psychotherapeutische und psychiatrische Belange zuständigen Institutionen sollen das Thema verstärkt auf die Tagesordnung setzen.
Die Krankenkassen werden aufgefordert, muttersprachliche Therapieangebote für Migrantinnen und ihre Kinder verstärkt zu erstatten und die Kosten für Dolmetschdienste zu übernehmen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen verstärkt Psychologische Psychotherapeut/-innen, die mehrsprachige und gewaltsensible sowie traumaspezifische Kompetenzen aufweisen, bereitstellen.
Bund, Länder und Kommunen sollen die Finanzierung der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen absichern und deren personelle und sachliche Ausstattung verbessern, damit sie gewaltbetroffene Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen bedarfsgerecht unterstützen können.

Das Positionspapier des AKF wurde allen genannten AnsprechpartnerInnen zugeschickt. Einige der Angesprochenen haben reagiert. Insbesondere das Interesse der Bundespsychotherapeutenkammer an einer Zusammenarbeit ist für die weitere Arbeit von Bedeutung.

Im Jahr 2016 ist als nächster Schritt zu einer Verbesserung der Versorgung ein Fachgespräch geplant, zu dem die zuständigen AkteurInnen eingeladen werden. Es geht darum, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit der Frauen und ihrer Kinder zu beraten bzw. vorzustellen und deren Umsetzung gewährleisten. Dazu sollen Netzwerke zwischen den Frauenhäusern/Beratungsstellen/ Notrufen und Einrichtungen des Gesundheitswesens hergestellt werden.

Wir planen eine Dokumentation der Ergebnisse des Gesprächs, vor allem, um die Umsetzung des Vereinbarten besser begleiten zu können.

Download

Positionspapier des AKF “Es ist höchste Zeit, etwas für die psychische Gesundheit gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu tun”

Ansprechpartnerin

Karin Bergdoll, 2. Vorsitzende des AKF

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