Archiv für die Kategorie Sexuelle Selbstbestimmung


Der Arbeitskreis Frauengesundheit tritt für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein.
Alle Frauen haben das Recht, diskriminierungsfrei und unabhängig über ihre Sexualität und Familienplanung entscheiden zu können, bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt zu werden und bei Übergriffen Schutz zu finden – ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung und Identität oder der sozialen, ökonomischen und gesundheitlichen Situation.

Beiträge

Ungewollt schwanger – und dann?- 06. Nov. 2022

Versorgungsstruktur beim Schwangerschaftsabbruch – Bestandsaufnahme und Strategien zur Verbesserung Der Fachtag fand am Sonntag, den 6. November 2022 von 9 – 13 Uhr als Livestream statt. Abstracts  

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AKF unterzeichnet den Offenen Brief „Erschwerter Zugang zu 200 μg Misoprostol stellt weiterhin ein Problem dar“

Weitere Informationen finden Sie bei Doctors for Choice.  

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Pressemitteilung: Neue S2k-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon

Neue S2k-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon 27.1.2023 Der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF e.V.) begrüßt die für Deutschland erste Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt und

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Ergänzungen bezüglich der Kriminologischen Indikation (§218a Abs. 3 StGB) in den Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Minderjährigen nach sexualisierter Gewalt

Zu der sehr guten und ausführlichen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.: Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Minderjährigen, die mutmaßlich von akuter sexualisierter Gewalt bzw.

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Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht Leitlinie zur Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen – Abortion care guideline (9.3.2022)

Am 8. März 2022 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Leitlinie für die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen, Abortion care guideline, auch in Kurzfassung.  Sie ersetzt alle bisherigen WHO-Leitlinien zu diesem Thema. Während

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weitere Beiträge

Frauen nehmen Stellung zu den Paragrafen 218 und 219a

Interviews

Beiträge zum Thema

Proteste gegen Dortmunder Tagesklinik Gynaikon- Mein Körper, meine Entscheidung. Frauenrechte sind Menschenrechte, in Dortmund, wie überall.

05.Jan. 2023 Die Preisträgerinnen der Auszeichnung für aufmüpfige Frauen 2022, Sylvia Groth, Helga Seyler und Kristina Hänel, wandten sich an den Dortmunder Oberbürgermeister Thomas Westphal.  Sie baten ihn eindringlich, das

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Das Recht auf sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch muss laut Europäischem Parlament weltweit gewährleistet werden

European Parliament: Right to safe and legal abortion must be safeguarded, MEPs demand. Das Europäische Parlament sprach sich dafür aus, dass die US-amerikanische Regierung den Zugang zu sicherem und legalem

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Ungewollt schwanger – und dann?- 06. Nov. 2022

Versorgungsstruktur beim Schwangerschaftsabbruch – Bestandsaufnahme und Strategien zur Verbesserung Der Fachtag fand am Sonntag, den 6. November 2022 von 9 – 13 Uhr als Livestream statt. Abstracts  

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Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht Leitlinie zur Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen – Abortion care guideline (9.3.2022)

Am 8. März 2022 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Leitlinie für die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen, Abortion care guideline, auch in Kurzfassung.  Sie ersetzt alle bisherigen WHO-Leitlinien zu diesem Thema. Während

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Längst überfällig. Arbeitskreis Frauengesundheit begrüßt den Referentenentwurf zur Abschaffung des § 219a

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) präsentierte am 17.1.2022 den Referententwurf zur ersatzlosen Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch.

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Sexuelle Selbstbestimmung

Frauengesundheitspolitische Forderung des Arbeitskreises Frauengesundheit e.V. Der Arbeitskreis Frauengesundheit e.V. tritt für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein, gerade bei Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch. Der Arbeitskreis Frauengesundheit fordert, die Paragrafen 218 und

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