Wir begrüßen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss zur Änderung der Mutterschaftsrichtlinien bezgl. der Streichung des Delegationsvorbehaltes. In der Vergangenheit wurde die kooperative Schwangerenvorsorge von Frauenärzt*innen und Hebammen durch missverständliche Auslegung
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