Stellungnahme der Fachgruppe der Frauenärzt*innen im AKF zu dem Beschluss des G-BA zur Änderung der Mutterschaftsrichtlinien
Wir begrüßen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss zur Änderung der Mutterschaftsrichtlinien bezgl. der Streichung des Delegationsvorbehaltes. In der Vergangenheit wurde die kooperative Schwangerenvorsorge von Frauenärzt*innen und Hebammen durch missverständliche Auslegung der Mutterschaftsrichtlinien durch den Berufsverband der Frauenärzte sowie durch unklare Abrechnungsmodalitäten erschwert. Daher begrüßen wir die Streichung dieses Delegationsvorbehaltes. Somit ist jetzt eine kooperative Schwangerenbetreuung ohne belastende Vorgaben für die Schwangeren selbst sowie den Berufsgruppen der Frauenärzt*innen und Hebammen rechtssicher möglich.