Stellungnahme der Fachgruppe der Frauenärzt*innen im AKF zu dem Beschluss des G-BA zur Änderung der Mutterschaftsrichtlinien

Stellungnahme der Fachgruppe der Frauenärzt*innen im AKF zu dem Beschluss des G-BA zur Änderung der Mutterschaftsrichtlinien

Wir begrüßen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Mutterschaftsrichtlinien bzgl. der Streichung des Delegationsvorbehaltes. In der Vergangenheit ließen die rechtlichen Regelungen bzgl. einer Kooperation zwischen Frauenärzt*innen und Hebammen in der Mutterschaftsvorsorge (Sozialgesetzbuch SGBV § 24d und Mutterschaftsrichtlinien) unterschiedliche Auslegungen zu. Die im SGB V zugesicherte freie Wahl der Schwangeren bzgl. ihrer Betreuung in der Schwangerschaft stand im Widerspruch zum Delegationsvorbehalt in den Mutterschaftsrichtlinien. Dies wurde durch die Streichung des Delegationsvorbehalts aus dem Weg geräumt und damit eine Kooperation auf Augenhöhe zwischen Hebammen und Frauenärzt*innen erleichtert.

Eine weitere Unklarheit bei einer solchen Zusammenarbeit sind die Abrechnungsmodalitäten. Die Warnung vor finanziellen Einbußen für kooperierende Frauenärzt*innen sind nach unserer Einschätzung aufgrund der Äußerungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unbegründet (siehe z.B. hier). Nach unseren Recherchen hat es bisher in diesem Zusammenhang keine finanziellen Rückforderungen gegeben und solche sind nach Aussage großer gesetzlicher Krankenkassen auch nicht geplant.

Wir hoffen, dass durch die jüngsten Entwicklungen mehr Frauenärzt*nnen und Hebammen ermutigt werden, bei der Mutterschaftsvorsorge zu kooperieren. Schwangere Frauen würden das begrüßen.

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