1. Verein
- Name, Sitz, Anschrift und Kontaktdaten
- Gründungsjahr 1993
- Ansprechpartnerin: Prof. Dr. Ingrid Mühlhauser
2. Grundlagen
- Satzung (pdf)
3. Steuerbegünstigung
Der Verein ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamts Körperschaften I, Berlin (Steuernummer 27/660/60766) vom 17.2.2021 (Veranlagungszeitraum 2017 bis 2019) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Entscheidungsträgerinnen
Geschäftsführende Vorstandsfrauen
5. Tätigkeitsbericht
Jahresbericht 2022 (in Vorbereitung)
6. Personal
1 Personalstelle (Teilzeit)
7. Mittelherkunft/Finanzierung
Der Arbeitskreis Frauengesundheit ist unabhängig und überparteilich in der Arbeit und finanziert sich ganz überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und privaten Spenden von Frauen. Projektbezogene Mittel akzeptiert der Arbeitskreis Frauengesundheit auch aus Mitteln der öffentlichen Hand, von gesetzlichen Krankenkassen oder aus gemeinnützigen frauenorientierten Stiftungen und Wohlfahrtsverbänden, s. dazu auch Jahresbericht 2019/2020.
8. Mittelverwendung
Der Arbeitskreis Frauengesundheit verwendet seine Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Es gibt keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen mit Dritten.