Stellungnahme des Arbeitskreises Frauengesundheit e.V. zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist
Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte dazu aufgerufen, sich zur Neureglung des §218 außerhalb des Strafgesetzes zu positionieren. Auch der AKF hat eine Stellungnahme erarbeitet. Hier sind die gesamten Stellungnahmen nachzulesen. Anschließend gab es am 23.11.2023 eine Anhörung zum Thema, auf der Silke Koppermann den AKF vertrat.