Das AKF-Interview (Nr. 12): Die Akademisierung der Hebammenausbildung – ein Paradigmenwechsel im Bereich der Gesundheitsfachberufe

Das AKF-Interview (Nr. 12): Die Akademisierung der Hebammenausbildung – ein Paradigmenwechsel im Bereich der Gesundheitsfachberufe

quante-brandt
Aus unserer Reihe „Das AKF-Interview“: Interview mit Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz in Bremen

AKF: Frau Professorin Quante-Brandt, im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung von Ausbildungen (Pflege, Ärzte/innen, Apotheker/innen, Hebammen etc.) erlässt die EU Richtlinien. Diese Anerkennungsrichtlinien wurden 2013 novelliert (2013/55/EU). Für die Hebammen wurden die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung von 10 auf 12 Jahre allgemeine Schulbildung angehoben. Welche Auswirkungen hat das für die Hebammenausbildung in Deutschland?

Quante-Brandt: Für die Ausbildung zur Hebamme wurde der Mindeststandard für die Zulassung angehoben. Bewerberinnen für eine Ausbildung zur Hebamme müssen künftig Abitur oder die Fachhochschulreife vorweisen. Um die Richtlinie einzuhalten, die zu einer automatischen Anerkennung der Ausbildung führt, hat die Bundesregierung im August 2016 die Handlungsempfehlung der „vollständigen Akademisierung“ der Hebammenausbildung ausgesprochen. Für Deutschland bedeutet die Änderung der EU–Richtlinie also, dass die derzeitige fachschulische Hebammenausbildung bis 18.1.2020 in ein Hochschulstudium überführt werden muss.

AKF: Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat im Juni 2017 unter Ihrem Vorsitz getagt. Welche Position hatte die GMK zur zukünftigen Novellierung des Hebammenberufes?

Quante-Brandt: Die GMK 2017 hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Bundesregierung aufzufordern, die zur fristgerechten Umsetzung der EU-Richtlinie erforderliche Novellierung des Hebammengesetzes, unter Beteiligung der vom Bundesgesundheitsminister initiierten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, zügig umzusetzen. Der GMK ist dabei bewusst, dass die Überführung der Ausbildung auf Hochschulniveau einen Paradigmenwechsel im Bereich der Gesundheitsfachberufe darstellt, der nicht nur die Organisation und Struktur der zukünftigen Ausbildung sowie deren Finanzierung betrifft, sondern auch weitreichende Konsequenzen für die Berufsfachschulen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wird.

AKF: Wie sollte das neue Berufsgesetz für Hebammen aus Ihrer Sicht gestaltet werden?

Quante-Brandt: Die Anforderungen an den Hebammenberuf sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Das Tätigkeitsspektrum und auch die Form der Berufsausübung von Hebammen haben sich grundlegend verändert. So steht zum Beispiel die Reflexivität im Zentrum der Akademisierung. Es geht darüber hinaus auch um die Stärkung der Beratungskompetenz sowie die interkulturelle Kompetenz.
Ich will und kann der noch einzurichtenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Bundesebene nicht vorgreifen, mir ist aber wichtig, dass bei der Formulierung der Ausbildungsziele und der zu erwerbenden Kompetenzen deutlich wird, was das neue wissenschaftlich fundierte Wissen und Können der kommenden Generation der Hebammen genau bedeutet – auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf deren Einsatzbereiche.
Eine Besonderheit der Hochschulausbildung bei den Hebammen wird der hohe Anteil der praktischen Ausbildung sein. Ich unterstütze hier die Empfehlungen des Wissenschaftsrates aus 2013, in denen besonders für die Berufe im Gesundheitsbereich, die durch starke Veränderungen der beruflichen Anforderungen geprägt sind, das duale Studium als geeignetes Instrument empfohlen wird. Ich favorisiere insbesondere die sogenannten praxisintegrierten dualen Studiengänge, die das Ziel haben, Praxiswissen während des Studiums mit den theoretischen Lerninhalten zu verbinden.

AKF: Welche frauengesundheitspolitische Bedeutung hat aus Ihrer Sicht die Akademisierung der Hebammenausbildung?

Quante-Brandt: Der primäre Fokus des Hebammenhandelns, der in der Unterstützung und Förderung der physiologischen Geburt durch Aufbau einer präventiven und gesundheitsfördernden Betreuung während der gesamten Schwangerschaft, Geburt, des Wochenbetts und der Stillzeit liegt, ist frauengesundheitspolitisch von großer Bedeutung.
Um ein Versorgungangebot in diesem Sinne durch Hebammen in Deutschland sichern zu können, bedarf es neuer Ausbildungsbedingungen, die auf die Unterstützung und Erhaltung von Gesundheit durch Gesundheitsförderung und Prävention ausgerichtet sind. Ich erhoffe mir, dass mit einer hochschulischen Hebammenausbildung der Beruf gestärkt wird, denn es ist mehr denn je notwendig geworden, dass die spezifischen Ziele der Berufsausübung von Hebammen neu definiert werden, damit sie ihrem Versorgungsauftrag in allen Settings – ambulant und stationär – selbstverantwortlich gerecht werden können. Außerdem wird die Frage der tariflichen Entlohnung einen neuen Impuls erhalten.

AKF: Gibt es in Deutschland schon richtungsweisende Ausbildungsangebote?

Quante-Brandt: Im Jahr 2009 wurde eine zeitlich begrenzte Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen aufgenommen, die es erlaubt, neben der beruflichen Ausbildung an Fachschulen, auch an Hochschulen die berufliche Ausbildung durchzuführen. Meines Wissens gibt es vier primärqualifizierende Hebammenstudiengänge im Rahmen dieser Modellklausel. Ich erwarte von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, dass im Rahmen der Evaluation diese Studiengangsformate im Hinblick auf die Struktur und Inhalte der zukünftigen Ausbildung sorgfältig bewertet werden.
Auch ist heute schon klar, dass ein sehr wichtiger Punkt die Finanzierung des Hochschulstudiums sein wird, und hier habe ich als Senatorin für Wissenschaft und Gesundheit alle Interessen im Blick.
Wir sind aufgefordert, bei der Einrichtung neuer Studiengänge darüber nachzudenken, wie eine Mitfinanzierung durch die Praxispartner erreicht werden kann. Ein duales Studium wird auf den Bedarf der Praxispartner, insbesondere der Geburtshilfekliniken, ausgerichtet sein. Außerdem werden die Studentinnen in einem nicht unerheblichen Volumen in den Praxiseinrichtungen eingesetzt werden.

AKF: Sie sind Senatorin in Bremen. Gibt es dort besondere Planungen?

Quante-Brandt: Alle Bundesländer werden jetzt prüfen müssen, ob und in welchem Umfang sie Hochschulstudiengänge der Hebammenkunde etablieren werden. Ich habe die Universität Bremen beauftragt, ein Gesundheitsberufe-Monitoring durchzuführen, um unter anderem den künftigen Bedarf an Ausbildungskapazitäten und ausgebildeten Hebammen zu erheben. Wir sind außerdem in Gesprächen mit der Hochschule Bremen über die Möglichkeiten, einen dualen Studiengang für Hebammen zu etablieren. Heute steht schon fest, dass das Land Bremen im Bereich der praktischen Ausbildung, insbesondere an den Bremer Kliniken, ein vielfältiges Ausbildungsangebot zu bieten hat. Ich denke hier an den Hebammenkreißsaal in Bremerhaven und die zahlreichen Geburtshilfekliniken mit allen perinatalen Levels sowie die vielen geburtshilflichen Angebote im außerklinischen Bereich durch freiberufliche Hebammen.

Das Interview führte Karin Bergdoll, AKF, mit fachlicher Unterstützung von Juliane Beck, AKF-Vorstandsmitglied.

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