Kristina Hänel erneut nach § 219a verurteilt

Kristina Hänel erneut nach § 219a verurteilt

„Ehrenrunde nach dem Ehrentitel“, so bezeichnete es der junge Staatsanwalt, nachdem Kristina Hänel am 12.12.2019 vom Landgericht Gießen erneut wegen Verstoß gegen 219a verurteilt wurde. Selbst die Richterin meinte, die Reform des § 219a von 2019 habe „mehr Unklarheiten als Klarheiten“ gebracht.

Kristina Hänel wird nun vor das Oberlandesgericht gehen. Der Arbeitskreis Frauengesundheit wird die Ärztinnen, die angeklagt sind, weiter unterstützen. Der AKF fordert Informationsfreiheit für die Frauen und die Abschaffung der §§ 218 und 219a.

Viele Frauen und Männer demonstrierten am 12.12.2019 vor dem Landgericht Gießen für ihre Rechte.

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Nora Szász sagte auf der Kundgebung: “Es gibt kein einziges weiteres westeuropäisches Land, in dem Ärzt*innen bei Geld – und Gefängnisstrafe heute noch verboten ist, Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zu geben. Es gibt kein einziges weiteres westeuropäisches Land, das heute noch ungewollt schwangeren Frauen vorschreibt, wo und wie sie sich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren haben … Ich bin überzeugt davon, dass wir eines Tages das Ziel erreichen werden, dass der Schwangerschaftsabbruch auch in Deutschland nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird, sondern als das gesehen wird, was er ist, eine gesundheitliche Angelegenheit von Frauen.”

Eva Waldschütz, ebenfalls Arbeitskreis Frauengesundheit, sagte: ” Wir müssen Menschenrechte verteidigen; wir müssen unsere Rechte gegen Rechte verteidigen. Frauenrechte sind Menschenrechte. Wir möchten selbst über unsere Körper bestimmen. Wir müssen uns einmischen und dürfen unsere Demokratie nicht den Populisten und reaktionären Kräften überlassen. Die jungen Menschen machen Mut; sie gehen für eine bessere Zukunft auf die Straße. Und Du Kristina, machst Mut: Du willst für ein besseres Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht. Wir unterstützen Dich!”

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Fotos von der Kundgebung

“Bildnachweis: Arbeitskreis Frauengesundheit”

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