Istanbul-Konvention: Erster GREVIO-Staatenbericht für Deutschland ist da

Istanbul-Konvention: Erster GREVIO-Staatenbericht für Deutschland ist da

Zum Text der Istanbul-Convention

Am 1.9.2020 veröffentlichte die Bundesregierung den GREVIO-Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Der Zusammenschluss von Frauenrechtsorganisationen, Gewaltschutz-Verbänden und Expert*innen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) mahnt, dass über zwei Jahren nach Inkrafttreten der Gewaltschutz-Konvention weiterhin ein politisches Konzept, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um alle Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, in Deutschland fehlen:

  • Hilfestrukturen für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen sind weiterhin lückenhaft und unterfinanziert.
  • Geschlechtsbewusste Gewaltprävention ist in Deutschland kaum vorhanden, in der Jugendhilfe fehlen geschlechtsspezifische Hilfen nach Gewalterfahrungen.
  • Auch ein umfassendes Gewaltschutzkonzept für Frauen mit Behinderungen steht noch aus.
  • Zudem ist der Gewaltschutz von geflüchteten Frauen mangelhaft.

Die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht.

Das Abkommen hat weitreichende Konsequenzen auf der Bundes-, Länder- und der kommunalen Ebene und für viele verschiedene Ressorts von der Kultus- bis zur Gesundheitspolitik. GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) ist eine Expert*innengruppe und hat als unabhängiges Gremium die Aufgabe, die Umsetzung des Übereinkommens durch die Vertragsstaaten zu überwachen. GREVIO verfasst und veröffentlicht Berichte zu rechtlichen und anderen Maßnahmen, die die Vertragsstaaten treffen, um den
Anforderungen der Konvention gerecht zu werden (Evaluierungsverfahren). Zudem kann GREVIO unter besonderen Umständen eine Untersuchung einleiten (Untersuchungsverfahren).

Das BIK schreibt derzeit einen eigenen GREVIO-Alternativbericht, welcher Anfang 2021 veröffentlicht wird.

Download

GREVIO: Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland 2020 (pdf)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

 

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