Pressemitteilung: Neue S2k-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon

Pressemitteilung: Neue S2k-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon

Neue S2k-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon

27.1.2023

Der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF e.V.) begrüßt die für Deutschland erste Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt und von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) veröffentlicht wurde.

Prof. Dr. Ingrid Mühlhauser, AKF-Vorsitzende: „Nun gibt es fundierte Handlungsempfehlungen, die Ärzt*innen wissenschaftlich unterstützen, sachgerecht und an dem Bedürfnis der Frau orientiert, den Eingriff durchzuführen. Die Leitlinie macht auch deutlich, welche Hürden Frauen erschweren, ihr Recht wahrzunehmen, über eine Schwangerschaft zu entscheiden und eine gute gesundheitliche Versorgung zu erhalten.“

Die Leitlinie geht ausführlich auf die gesetzlich verankerte Regelung des Ablaufs des Schwangerschaftsabbruchs ein, aus der sich für die Betroffenen zahlreiche Erschwernisse ergeben, von ihrer Entscheidung bis zur Durchführung des Eingriffs. Diese Regularien fördern Stigmatisierung. Sie behindern das Recht, über eine Schwangerschaft selbstbestimmt zu entscheiden und eine gute gesundheitliche Versorgung zu erhalten. Mit der längst überfälligen Abschaffung des §218 StGB wird eine Überarbeitung der Leitlinie notwendig werden. Die in der Leitlinie formulierten wissenschaftlich fundierten Empfehlungen zum Ablauf des medizinischen Eingriffs sollten unabhängig davon Gültigkeit haben.

An der Leitlinie wirkten drei Mitglieder des AKF e.V. mit: Sylvia Groth als Patientinnen Vertreterin im Auftrag des AKF, Kristina Hänel für die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Helga Seyler für pro familia.

Schwangerschaftsabbruch ist ein Teil der gesundheitlichen Versorgung von Frauen. Das war bisher so nicht anerkannt. Selbst die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) meint nun zutreffend: „Schwangerschaftsabbrüche gehören zur gesundheitlichen Versorgung in Deutschland, deren Beratung, Betreuung und Versorgung evidenzbasiert und interdisziplinär erfolgen sollte“. Um betroffene Frauen zu befähigen, eine informative und selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, sei der Zugang zu evidenzbasierten Informationen essenziell. Auch beteiligte Fachkräfte sollten die vorhandenen Informationsquellen kennen und bedürfnisgerecht anbieten können, so die DGGG.

Im Anschluss an diese S2k-Leitlinie wird eine evidenzbasierte S3-Leitlinie erstellt. Der AKF e.V. fordert als zentrales Kriterium für die Besetzung der Leitlinienkommission Kompetenz und Erfahrung mit der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft.

Der AKF e.V. tritt dafür ein, dass Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert und außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt wird. Erst dann nach 150 Jahren, auch in Deutschland ein wichtiges Recht der Selbstbestimmung von Frauen verwirklicht.

 

Die Leitlinie und den Evidenzbericht finden Sie hier.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Sylvia Groth und Dr. Eva Waldschütz.

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