Die Ampelregierung wollte die Möglichkeiten prüfen, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Dafür hatte sie eine wissenschaftliche Kommission eingesetzt, die zu dem einstimmigen Ergebnis kam, dass zumindest in den ersten 12 Schwangerschaftswochen ein Abbruch straffrei zu stellen sei. Eine parlamentarische Abstimmung zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf kam durch den Bruch der Koalition nicht mehr zustande. Immerhin wurde das Werbeverbot aus dem §219 gestrichen sowie ein Gesetz gegen Gehsteigbelästigung (das Bedrängen von Ratsuchenden vor den Schwangerschaftsberatungsstellen) verabschiedet.
Die neue schwarz-rote Koalition hat zum Thema nur vereinbart, sich um eine sichere Versorgungslage sowie um eine Klärung der Kostenübernahme für die Abbrüche zu kümmern. Eine Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch scheint wieder in weite Ferne gerückt. Dabei ist gerade die Verortung der Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch ein entscheidender Grund dafür, dass immer weniger Ärzt:innen diese anbieten wollen und dass die Kosten nicht von den Krankenkassen getragen werden können. Auch der Deutsche Ärztetag hat sich 2025 für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im ersten Trimenon ausgesprochen.
Internationaler Frauentag 2022 in Berlin
Auch der Arbeitskreis Frauengesundheit e.V., vertreten durch unsere Kassenwartin Ellen Ohlen-Wallenhorst, fordert auf dem Nettelbeckplatz in Berlin-Wedding das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Recht auf Schutz vor Gewalt und Recht auf gleiches Geld für gleiche Arbeit!