Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag Änderungen zu den
Paragrafen 218 und 219a angekündigt. Der Schwangerschaftsabbruch
außerhalb des Strafgesetzbuches soll neu gedacht und die Versorgung sichergestellt werden.
Die Ausbildung der Mediziner*innen zum Thema Schwangerschaftsabbruch wird
verbessert werden und Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnern werden durch
geeignete Maßnahmen eingeschränkt.
Der Arbeitskreis Frauengesundheit hofft, dass diese Pläne schnell realisiert werden.
Bundesjustizminister Buschmann soll bereits erste Schritte unternommen haben
Auch der Arbeitskreis Frauengesundheit e.V., vertreten durch unsere Kassenwartin Ellen Ohlen-Wallenhorst, fordert auf dem Nettelbeckplatz in Berlin-Wedding das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Recht auf Schutz vor Gewalt und Recht auf gleiches Geld für gleiche Arbeit!