Pressemitteilung: G-BA hat die Änderung der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) beschlossen
Gemeinsamer Bundesausschuss, Sitzung am 16.02.2023
Der G-BA hat in seiner plenaren Sitzung am 16.02.2023 die Änderung der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) beschlossen: Streichung des Abschnitts A Nr. 7, eine Ergänzung der Präambel der RL sowie eine Änderung der Anlage 3 (Mutterpass)
Hintergrund dieser Änderung ist, dass die Formulierung im Abschnitt A Nr. 7 auf der Versorgungsebene immer wieder zu Auslegungsproblemen zwischen den freiberuflichen Hebammen und den Frauenärzt:innen geführt hat. In diesem Abschnitt ist festgehalten, dass die Versorgung während der Schwangerschaft durch Hebammen unter einem ärztlichen Delegationsvorbehalt gestellt wird. Dies steht jedoch im Widerspruch zur gesetzlich vorgesehenen eigenständigen Berufsausübung der Hebammen und dem Wahlrecht der Schwangeren. Häufig sind dadurch Schwangere in diesen Konflikt geraten, wenn sie sich sowohl von einer Frauenärztin wie auch von einer Hebamme parallel begleiten lassen wollten.
Das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ beschreibt diese Zusammenarbeit als wichtigen Baustein der Schwangerenvorsorge und als verbesserungsbedürftig.
Ingrid Mühlhauser, Vorsitzende des AKF e.V. betont: „Wir freuen uns sehr, dass Schwangere nicht mehr in einen berufspolitischen Interpretationskonflikt geraten und von ihrem Wahlrecht, von wem sie sich in der Schwangerschaft wann begleiten lassen wollen, ungehindert Gebrauch machen können. Es sollte nun das Ziel sein, gemeinsam eine Leitlinie für die Schwangerenvorsorge zu entwickeln.“