Gehsteigbelästigung ab sofort Straftatbestand
Der Bundesrat stimmte am 27.9.2024 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu. Damit wird die sogenannte Gehsteigbelästigung unter Strafe gestellt.
Die Länder haben die Aufgabe, schwangeren Frauen und medizinischem Personal den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und zu Einrichtungen sicherzustellen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Belästigung der Ratsuchenden sowie Behinderung des Personals der Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen ist verboten. Im unmittelbaren Bereich von 100 m zum Zugang der Beratungsstellen/Praxen sind Protestaktionen und Belästigungen nun unter Strafe gestellt.
Der AKF e.V. begrüßt diese längst überfällige Regelung zum Schutz von Ratsuchenden, ungewollt Schwangeren und dem Personal von Beratungsstellen und Arztpraxen. Eine bundeseinheitliche Regelung war dringend notwendig. Ob das Schutzkonzept ausreichend ist, wird sich in der Praxis zeigen.