Das AKF-Interview (Nr. 9): Eine gute Idee: Frauen-Beauftragte für Frauen mit Behinderungen

Das AKF-Interview (Nr. 9): Eine gute Idee: Frauen-Beauftragte für Frauen mit Behinderungen

Beatrice Gomez
Aus unserer Reihe „Das AKF-Interview“: Interview mit Beatrice Gomez, Mitarbeiterin im Projekt „Ein Bundes-Netzwerk für Frauen-Beauftragte in Einrichtungen“

AKF: Seit 2008 gibt es die ersten Frauen-Beauftragten in Werkstätten, also am Arbeitsplatz, und in Wohn-Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Welche Frauen leben in den Einrichtungen?

Beatrice Gomez: Das sind Frauen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen. Aber im Fokus stehen vor allem Frauen mit Lernschwierigkeiten, mit sogenannter „geistiger Behinderung“.
Aufgrund der Forderung der Selbstvertretungsorganisation „Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e. V.“, welche den Begriff „geistige Behinderung“ als Diskriminierung deklariert, verwenden wir den Begriff „Lernschwierigkeiten“.

AKF: Welche konkreten Probleme haben die Frauen oder können sie bekommen?

Beatrice Gomez: Frauen mit Behinderung werden grundsätzlich schon mehrfach diskriminiert, weil sie Frauen sind und weil sie eine Behinderung haben. Die Probleme manifestieren sich vor allem in den Bereichen Benachteiligung, Ausbeutung und Beschneidung ihrer Rechte. Einige Beispiele:
Auch in Werkstätten verdienen Frauen mit Behinderung weniger Geld als Männer. Sie arbeiten in frauenspezifischen Berufen wie der Küche oder Wäscherei und ein Wechsel ist fast unmöglich.
Vor allem Frauen mit Lernschwierigkeiten stellen eine besondere Risikogruppe für Gewalterlebnisse dar. Die Bielefelder Studie zur Lebenssituation behinderter Frauen aus dem Jahr 2012 hat ganz deutlich gezeigt, dass zwei Drittel aller Frauen mit Behinderung, die in Einrichtungen arbeiten und leben, verschiedene Arten von Gewalt erfahren. Die Täter sind in der Regel Männer aus den Reihen der Beschäftigten oder Mitbewohner, aber auch Mitarbeiter des Fachpersonals.
Viele Frauen berichten außerdem, aufgrund ihrer Behinderung nicht richtig ernst genommen zu werden und dann wird oft genug über ihre Köpfe hinweg entschieden. Die meisten Frauen wehren sich nicht dagegen aus Angst etwas falsch zu machen oder womöglich noch Ärger zu bekommen.

AKF: Warum sind Frauen-Beauftrage in Einrichtungen notwendig?

Beatrice Gomez: Wer würde sonst die Gleichstellung von Frauen und Männern vorantreiben, wenn nicht die Frauen selbst.
Die Strukturen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe gleichen denen anderer Betriebe außerhalb der Behindertenhilfe. Daher ist die Forderung nach einer eigenen Interessenvertretung von Frauen mit Behinderung völlig legitim. Schon allein deswegen, weil sie nicht einfach die Möglichkeit haben passende Beratungsangebote in der Nähe wahrzunehmen. Und die wenigsten möchten ihre privaten Angelegenheiten mit dem Fachpersonal besprechen.
Frauenbeauftragte in Einrichtungen setzen sich nur für die Frauen ein. Sie machen sich stark für ihre Kolleginnen oder Mitbewohnerinnen. Denn sie wissen selbst genau, wie die Strukturen in den Einrichtungen sind und wo Handlungsbedarf besteht. Das ist nicht nur für die Frauen gut, sondern auch für die Einrichtung selbst.
Übrigens ist die Forderung nach Männerbeauftragten ebenso nachvollziehbar wie notwendig. Auch Männer sollten viel mehr aufgeklärt werden.

AKF: Welche Aufgaben haben die Frauen-Beauftragten?

Beatrice Gomez: In erster Linie hören die Frauenbeauftragten den Frauen genau zu, wenn sie mit ihren Anliegen in die Beratung kommen. Und sie nehmen alle Themen der Frauen ernst: Liebeskummer, nicht ernst genommen werden im Beschäftigungsbereich bis hin zu sexualisierter Gewalt.
Manchmal ist es auch notwendig den Frauen verschiedene Angebote zu machen, um erst einmal in Kontakt zu kommen. Dafür eignen sich besonders Themenveranstaltungen oder Frauencafés. Hier haben die Frauen die Möglichkeit, über alle Erfahrungen, ob gut oder schlecht, zu sprechen. Oft trauen sich dann immer mehr Frauen etwas zu sagen. In der Regel etablieren sich diese Angebote auch recht schnell, vorausgesetzt die Leitung unterstützt die Frauenbeauftragte dabei.
Ansonsten kann sich die Frauenbeauftragte natürlich auch direkt bei der Leitung dafür einsetzen. Ebenso für andere Notwendigkeiten, wie zum Beispiel den Wechsel in einen anderen Arbeitsbereich.

AKF: Wer kann Frauen-Beauftragte werden?

Beatrice Gomez: Im Grunde kann jede Frau, die in einer Wohneinrichtung wohnt beziehungsweise in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, als Frauenbeauftragte gewählt werden. Die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (kurz WMVO), ein Teil des Bundesteilhabegesetzes, schreibt vor, dass die Frau mindestens seit 6 Monaten in der Werkstatt arbeitet.
Wer sich zur Wahl der Frauenbeauftragten aufstellen lässt, muss vor allem wissen, welche Aufgaben das Amt beinhaltet. Dafür eignen sich vor allem Infoveranstaltungen, Tagungen und Workshops zum Thema. Dabei können die Frauen ganz praktisch ausprobieren und vielleicht schon erste Erkenntnisse gewinnen: Ist das Amt wirklich etwas für mich oder eher nicht? Ebenso wichtig ist es, dass gute Infomaterialien an interessierte Frauen in der Einrichtung weitergeleitet werden.

AKF: Warum haben Sie bei Ihrer Arbeit einen Fokus auf Frauen mit Lern-Schwierigkeiten?

Beatrice Gomez: Wir von „Weibernetz“ haben uns in unseren Projekten zunächst auf Frauen mit Lernschwierigkeiten konzentriert, weil es ihnen am wenigsten zugetraut wird, dass sie ein solches Amt ausüben können. Wir wollten zeigen, dass Frauen, unabhängig von ihrer Behinderung, als Frauenbeauftragte tätig sein können. Zudem sind, wie oben schon kurz angesprochen, vor allem Frauen mit Lernschwierigkeiten besonders häufig von Gewalt betroffen. Gefährlich ist vor allem die Tatsache, dass die Frauen viel zu oft nicht von ihren Erlebnissen sprechen. Viele Täter wissen das genau und drohen den Frauen, machen ihnen Angst oder schieben ihnen die Schuld zu. Umso wichtiger ist es, den Frauen klar zu machen, dass sie Rechte haben. Dass sie sich wehren können. Und dass kein Gewalttäter über sie bestimmen kann.

AKF: Woher kommt die Idee für Frauen-Beauftragte in Einrichtungen?

Beatrice Gomez: Mit der einfachen Idee einer Unterschriftenliste fing alles an. Vor 14 Jahren haben Frauen von „Mensch zuerst e. V.“ mehr Rechte für Frauen in Werkstätten und Wohnheimen gefordert. Sie haben sich für eine Ansprechpartnerin eingesetzt. Denn bislang fehlte diese Instanz in den Einrichtungen gänzlich. Und den Frauen war es schon damals wichtig, dass diese Ansprechpartnerin aus den eigenen Reihen der beschäftigten Frauen kommt bzw. den Mitbewohnerinnen. So ähnlich wie beim Werkstattrat oder den Heimbeiräten auch.
Ab 2008 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dann das erste Projekt „Frauenbeauftragte in Einrichtungen“ gefördert, in dem erstmals Frauenbeauftragte ausgebildet wurden. Für dieses Projekt haben „Weibernetz e. V.“ und „Mensch zuerst e. V.“ zusammengearbeitet. Ab 2011 hat „Weibernetz e. V.“ dann Trainerinnen-Tandems für die Schulung von Frauenbeauftragten ausgebildet, wobei eine Trainerin pro Tandem ebenfalls eine Frau mit Lernschwierigkeiten war.

AKF: Wie viele Frauen-Beauftragte gibt es inzwischen?

Beatrice Gomez: Mehr als 80 ausgebildete Frauenbeauftragte arbeiten mittlerweile in Deutschland. Weitere Kurse sind derzeit in Planung.

AKF: Könnte das Modell Frauenbeauftrage in Einrichtungen ein Modell auch für andere Einrichtungen sein?

Beatrice Gomez: Das geschieht bereits: Im Rudolph-Sophien-Stift in Stuttgart werden seit 2011 Schulungen für Frauen mit psychischen Erkrankungen durchgeführt. Seither gibt es für diesen Bereich 5 Frauenbeauftragte, die von 3 Psychologinnen unterstützt werden.
Wichtig ist, dass das Konzept an die Anforderungen und Bedürfnisse der Frauen angepasst wird und von den Einrichtungsleitungen gewollt ist.

AFK: Sie sind gerade dabei ein Bundes-Netzwerk für Frauen-Beauftragte in Einrichtungen zu gründen. Warum?

Beatrice Gomez: Sowohl die Frauenbeauftragten als auch die Trainerinnen brauchen auch nach der Ausbildung Unterstützung. Sie wünschen sich viel mehr Kontakt zu den anderen Frauen. Um sich über ihre Arbeit auszutauschen, sich Tipps zu geben oder Mut zu machen. Dazu müssen sie vernetzt sein.
Seit In-Kraft-Treten der WMVO im Januar 2017 müssen alle Werkstätten nun eine Frauenbeauftragte wählen. Das bedeutet, ab Herbst gibt es mehrere hundert neue Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen in Deutschland. Natürlich können nicht alle gleichzeitig geschult werden. Das geschieht nach und nach, wie damals bei den Werkstatträten auch.
Für die Frauen wäre es aber schon hilfreich, wenn sie sich zum Beispiel an das Netzwerk wenden könnten mit den vielen Fragen, die durch ihre neue Aufgabe entstehen. Sie könnten darüber informiert werden, welche Schulungsangebote es bald geben wird. Oder welche Frauenbeauftragte in der Nähe arbeitet. Zudem wird bei so vielen neuen Frauenbeauftragten in Einrichtungen eine Interessenvertretung für ihre Belange notwendig werden. Auch diese Aufgabe soll das Bundes-Netzwerk übernehmen.
Das Projekt arbeitet im Sinne der Selbstvertretung. Das bedeutet, bei mehreren Arbeitstreffen sollen die Frauenbeauftragten, ihre Unterstützerinnen und Trainerinnen selbst entscheiden, wie das Netzwerk arbeitet, wo es seinen Sitz hat oder welche Aufgaben es haben wird.
„Weibernetz e. V.“ begleitet und unterstützt die Frauen dabei. Natürlich sind alle Befürworterinnen herzlich willkommen, bei diesem spannenden Prozess mitzuwirken.

AKF: Noch eine Frage, die den Arbeitsbereich des AKF betrifft: Was können Frauen-Beauftrage mit ihrer Arbeit zur Gesundheit der Frauen, für die sie sich einsetzen, beitragen?

Beatrice Gomez: Um es mit den Worten der Kolleginnen zu sagen: „Wenn die Gesundheit leidet, braucht man einen Arzt. Dieser verschreibt ein Medikament und dann fühlt sich die Frau wieder gut.“ Leider ist es damit aber oft nicht getan. Frauen, die in Einrichtungen leben und arbeiten, wissen häufig zu wenig über ihren Körper und die Gesunderhaltung. Häufig sind sie auch sexuell zu wenig aufgeklärt, waren noch nie bei einer Frauenärztin und suchen sich ihre Verhütungsmethoden nicht aus. Hinzu kommen Frauen, die seelische Probleme haben: Frauen, die sich psychisch nicht gut fühlen, vielleicht Angst haben, über ihre Erlebnisse zu sprechen. Frauen in Einrichtungen, die nicht einfach so zur nächstgelegenen Beratungsstelle fahren können. Welches Rezept gibt es dafür?
Die Frauenbeauftragte knüpft genau an diesem Punkt an. Sie kann hier eine Brücke zum Gesundheitssystem sein. Sie kann Kontakte herstellen und die Frauen ermutigen, sich selbst für ihre Gesundheit einzusetzen. Sie hört den Frauen zu. Sie zeigt ihnen Lösungsmöglichkeiten, zu denen die Frauen allein nicht bereit sind. Sie stärkt das Selbstbewusstsein der Frauen und lässt sie mutige Entscheidungen treffen. Und sie gibt ihnen das Gefühl nicht allein zu sein mit ihren Entscheidungen.
Kein Rezept der Welt kann diese Rolle übernehmen!

Das Interview führten Karin Bergdoll, 2. Vorsitzende des AKF; Ulrike Haase, Netzwerk behinderter Frauen Berlin und AKF-Vorstandsmitglied; Carolin Fiedler, Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle des AKF.

 

Download

Das AKF-Interview Nr. 9: Eine gute Idee: Frauen-Beauftragte für Frauen mit Behinderungen (pdf)

Spenden

Für unsere Arbeit und den Einsatz für mehr Frauengesundheit brauchen wir Ihre Unterstützung!

Jetzt spenden

Mitmachen

Unterstützen Sie unsere Ziele als Mitglied in einer starken Gemeinschaft!


Mitglied werden

Newsletter

Der AKF Newsletter informiert mehrmals im Jahr über Termine und aktuelle Themen rund um die Frauengesundheit.

Anmelden

Kontakt


Bundesallee 42
10715 Berlin

Telefonzeiten:
Montag & Donnerstag 10 bis 12 Uhr
Tel.: 030 – 863 933 16
Mobil: 01511 8998285
E-Mail: buero@akf-info.de