Gesundheitsinformation zum Schwangerschaftsabbruch und zu Leistungsanbietern, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können, sind keine Werbung. Das elementare Recht von Frauen auf vollständige, gesundheitsbezogene Information wird bis heute durch den § 219a im Strafgesetzbuch (StGB) verhindert.
Drei Frauen unterschiedlichen Alters berichten dem AKF, wie sie ihre Rechte als Frauen, über ihren Körper und ihr Leben selbst zu entscheiden, im Jahr 2018 sehen. Sie beschreiben die Schwierigkeiten, über Schwangerschaftsabbruch zu sprechen und Mängel bei der Ausbildung von ÄrztInnen. Für sie ist das, was die Frauenbewegung erreicht hat, zentral wichtig: Selbstbestimmung.
Die Perspektiven der Frauen werden ergänzt von drei Interviews mit Ärztinnen. Sie geben Auskunft über ihre Sicht auf Informationsrechte und wie sie ungewollt schwangere Frauen begleiten. Sie setzen sich für bessere Informationen für Frauen und für notwendige politische Änderungen ein.
Karin Bergdoll
Karin Bergdoll, aktiv in der Frauengesundheitsbewegung, geht darauf ein, wie Frauen zu Informationen kamen, bevor der Schwangerschaftsabbruch in der Bundesrepublik Deutschland straffrei wurde. Sie erzählt, wie die Frauengesundheitsbewegung Veränderungen erkämpft hat.
Charlotte S.
Charlotte S., Doktorandin der Philosophie, hält Informationen für ihr Recht.
Dr. Ines Scheibe
Dr. Ines Scheibe, Psychologin. Sie kritisiert u.a., dass der Schwangerschaftsabbruch nicht Teil der Ausbildung der ÄrztInnen ist, was die Frauengesundheit belaste. Sie berichtet auch von ihren Erfahrungen in der DDR. Für sie ist die reproduktive Selbstbestimmung ein grundlegendes Menschenrecht.
Kristina Hänel
Kristina Hänel, Ärztin für Allgemeinmedizin in Gießen. Sie ist wegen Verstoß gegen den § 219a angeklagt und hat ihre Berufungsverhandlung am 6.9.2018 vor dem Landgericht Gießen. Sie hält sachliche Informationen über den Schwangerschaftsabbruch für notwendig, damit Frauen ihre ausgewogene Entscheidung treffen können. Sie spricht darüber, dass sie eine politische Entscheidung für erforderlich hält.
Nora Szász
Nora Szász, Frauenärztin in Kassel, ist gemeinsam mit ihrer Praxiskollegin Natascha Nicklaus angeklagt, der Prozess findet am 29.8.2018 vor dem Amtsgericht in Kassel statt. Ihr ist wichtig, dass sie Frauen in ihrer eigenen Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft unterstützt und zugewandt begleitet. Dazu gehört für sie die Information, dass eine Frau in ihrer Praxis einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann.
Dr. Imke Schartau
Dr. Imke Schwartau, Frauenärztin in Berlin, spricht darüber, wie wichtig sie sexuelle Selbstbestimmung und eine gute Begleitung von Frauen in Konfliktsituationen hält.
Alle AKF-Interviews zu §219a auf youtube ansehen …
Der AKF dankt allen Frauen herzlich für ihre Bereitschaft, ihre Erfahrungen und Einschätzungen in einem Videointerview zu geben.
Ermöglicht wurden diese Videos durch die Spende einer Frau, die dem AKF nahe steht. Ihr war wichtig, dass der AKF über Schwangerschaftsabbrüche aufklärt. Herzlichen Dank!
Konzeption, Koordination, Redaktion: Sylvia Groth
Mitarbeit: Gudrun Kemper
Interviews und Produktion: Nicola Schwarzmaier, Alexander Viktorin
Schwangerschaftsabbruch: Themenübersicht