Strafverfahren gegen zwei Kasseler Frauenärztinnen wegen des Vorwurfs der verbotenen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft (§ 219a StPO) gemäß § 206b StPO eingestellt

Strafverfahren gegen zwei Kasseler Frauenärztinnen wegen des Vorwurfs der verbotenen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft (§ 219a StPO) gemäß § 206b StPO eingestellt

Die Pressestelle des Amtsgerichts Kassel teilte am 5.7.2019 mit, dass der zuständige Strafrichter in dem Strafverfahren gegen die zwei Kasseler Frauenärztinnen, Nora Szász und Natascha Nicklaus, wegen des Vorwurfs der verbotenen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft (§ 219a StPO) das Verfahren mit Beschluss vom 05.07.2019 gemäß § 206b StPO eingestellt hat (Az. 284 Ds -2660 Js 28990/17).

In den Entscheidungsgründen führt der Strafrichter aus, dass die den Angeklagten in der Anklageschrift zur Last gelegte Tat nach bisherigem Recht gemäß §§ 219a Abs. 1, 25 StGB strafbar gewesen sei. Durch das am 29.03.2019 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ sei in § 219a StGB ein neuer Absatz 4 hinzugefügt worden, der unter anderem vorsehe, dass Absatz 1 der Vorschrift nicht gilt, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 StGB vornehmen. Um solche sachlichen Hinweise, die nach dem neu eingefügten Tatbestandsausschluss entkriminalisiert werden sollen, handele es sich im vorliegenden Fall. Daher sei nach neuem Recht keine Strafbarkeit mehr gegeben.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit begrüßt sehr die Entscheidung, dass seine Mitglieder, Nora Szász und Natascha Nicklaus, nicht mehr angeklagt sind. Das Verfahren ist eingestellt. Gleichzeitig sind Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer wegen der fast gleichen Information auf ihrer Website am 14. Juni in Berlin verurteilt worden. Das Urteil gegen Kristina Hähnel wurde am 3.6.2019 aufgehoben und an das Landgericht Gießen zurück verwiesen.

Dies zeigt deutlich, dass es auch nach der Reform des § 219a keine Rechtssicherheit gibt. Der Arbeitskreis Frauengesundheit unterstützt, dass Kristina Hähnel vor das Bundesverfassungsgericht gehen will. Der Arbeitskreis Frauengesundheit fordert, das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmmung von Frauen und das Recht der Ärztinnen auf Informationsfreiheit tatsächlich umzusetzen. Die Paragrafen 218 und 219a sind unzeitgemäß und gehören abgeschafft.

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