Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht Leitlinie zur Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen – Abortion care guideline (9.3.2022)

Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht Leitlinie zur Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen – Abortion care guideline (9.3.2022)

Am 8. März 2022 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Leitlinie für die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen, Abortion care guideline, auch in Kurzfassung.  Sie ersetzt alle bisherigen WHO-Leitlinien zu diesem Thema. Während die gesetzlichen und Verwaltungsvorschriften, Politik und Versorgungskontexte in den Staaten voneinander abweichen können, zielen diese Empfehlungen und Best Practise darauf ab, in hoher Qualität evidenzbasierte Entscheidungsfindung zum Schwangerschaftsabbruch und dessen Durchführung zu ermöglichen.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung sich an dieser WHO-Leitlinie orientiert, wenn sie die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzt, um den § 218 außerhalb des Strafgesetzbuches neu zu regeln.

Die WHO-Leitlinie hat das Ziel, den Zugang zu hochwertigen patientinnengerechten Angeboten zu verbessern und deren Qualität zu sichern. Die WHO empfiehlt daher, unnötige politische Barrieren zu beseitigen, um sichere Abtreibungen zu ermöglichen. Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, obligatorische Wartezeiten, eine Zustimmungspflicht durch dritte Personen oder Institutionen, Gehsteigbelästigung und Stigmatisierung sowie die zeitliche Begrenzung für Schwangerschaftsabbrüche zählen zu solchen Barrieren. Zudem müssen der Weiterverweis und die Versorgung ungewollt schwangerer Frauen sichergestellt sein, auch wenn ein einzelner Arzt* sich weigern kann, den Eingriff durchzuführen.

Die WHO analysiert die Kriterien, die gesundheitliche Versorgungsstrukturen erfüllen müssen, die Schwangerschaftsabbruch als Teil der allgemeinen Gesundheitsversorgung für Frauen zur Verfügung stellen. Hervorzuheben ist, dass die WHO jeden Aspekt der Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen unter menschenrechtlichen Standards diskutiert. Neu ist auch, dass sich die Weltgesundheitsorganisation evidenzbasiert für das Angebot einer telemedizinischen Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch ausspricht.

Für Deutschland bedeutet diese Leitlinie, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzes zu regeln und die Pflichtberatung, die Wartezeit nach der Beratung sowie die zeitliche Begrenzung abzuschaffen. Die Grundlage dafür, die medizinische Evidenz und die Evidenz zu den Versorgungsstrukturen und zum Patientinnen*pfad, liegt vor.

 

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