Fachtag Eizellspende und Leihmutterschaft – 1. Nov. 2024
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Fachtag Eizellspende und Leihmutterschaft – 1. Nov. 2024
Der Fachtag „Eizellspende und Leihmutterschaft– Wie geht es weiter nach dem Bericht der wissenschaftlichen Kommission?„ fand am Freitag, 01.11.2024 im Deutschen Hygiene Museum in Dresden statt.
Die von der Bundesregierung beauftragte Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat Ihren Bericht vorgelegt. Bis jetzt gab es wenig Reaktionen. Woran liegt das? Der AKF möchte die Ergebnisse und Vorschläge einer breiten Öffentlichkeit vorstellen und diskutieren. Dabei geht es besonders um die im Bericht benannten zu schützenden Interessen der so entstehenden Kinder und der Eizellspenderinnen und der Leihmütter /Dienstleisterinnen.
Welche Bedingungen müssten dafür geschaffen werden? Wie wäre die Umsetzbarkeit und wie die Akzeptanz?
Abstracts und Videomitschnitte
Prof.in Sigrid Graumann: Eine Kommission, ihr Bericht und die Reaktionen
Bericht über die Arbeit der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin und der Empfehlungen der AG 2 zu Möglichkeiten der Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft.
Prof.in Sigrid Graumann, Biologin/Humangenetik und Philosophin, Rektorin der evangelischen Hochschule Bochum, 2016 – 2024 Mitglied des deutschen Ethikrates, Mitglied der AG2 (Liberalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft) der wissenschaftlichen Kommission der Bundesregierung
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Prof.in Dr.in Monika Bals-Pratsch: Was fehlt aus reproduktionsmedizinischer Perspektive im Kommissionsbericht?
Was fehlt aus reprodukfionsmedizinscher Perspekfive im Kommissionsbericht
10 Fach- und Betroffenenverbände haben 5/ 2023 die Auswahl der Kommissionsmitglieder kritisiert. Die Erwartungen für praxisrelevante Ergebnisse und Empfehlungen für den Gesetzgeber waren gedämpft. Tausende von Frauen im fortgeschrittenen reproduktionsmedizinischen Alter gehen jährlich zur Eizellspende ins Ausland. Im Abschlussbericht hätte auf die Dringlichkeit für den Regelungsbedarf hingewiesen werden müssen. Andererseits lagern bei uns zigtausend Vorkernstadien, die wegen des Verbots der Eizellspende verworfen werden müssen. Dieses Problem fehlt im Bericht. Andererseits wird postuliert, es gäbe einen fachlichen Standard für die künstliche Befruchtung (ART). Es gibt aber keine wissenschaftliche Leitlinie. Laut ART-Register schwankt die kumulative Lebendgeburtenrate pro Punktion zwischen 8-48% (QS ReproMed 2023). Viele Eizellspende-Paare sind nicht austherapiert. Es fehlen außerdem die Empfehlungen für die medizinische Vorbereitung der Empfängerinnen und für den Single-Embryo-Transfer (SET), um die sehr hohen Risiken für Mutter und Kind zu reduzieren (Berliner Studie 2022: https://doi.org/10.1007/s00404-021-06264-8).
Prof.in Dr.in Monika Bals-Pratsch, FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Klinische Andrologin, EAA, Klinische Embryologin, M.Sc. Leiterin profertilita i.R., Fachklinik für Fruchtbarkeitsmedizin, Regensburg
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Dr.in Iris Hahn: Wie praxistauglich sind die Empfehlungen? & Diskussion
Unsere Patientinnen können sowohl einen unerfüllten Kinderwunsch haben als auch potentielle Eizellgeberinnen oder austragende Frauen sein. Die Kommission hat Vorschläge zum Schutz aller Beteiligten gemacht. Entsprechen die deren Bedürfnissen? Würden unter diesen Bedingungen die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin überhaupt wahrgenommen? Verhindern sie überhaupt den sogenannten Reproduktionstourismus?
Einschätzungen aus der gynäkologischen Praxis
Dr.in Iris Hahn, niedergelassene Gynäkologin in Köln, Mitgliedschaft in der DGPFG und im AKF, Leiterin Qualitätszirkel „Frauengerechte Gynäkologie“, Köln
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Prof.in Dr.in Anne-Kristin Kuhnt: Sterben wir aus ohne Repromedizin?
Die Reproduktionsmedizin nimmt auch in Deutschland Einfluss auf die Geburtenrate. So werden mittlerweile etwa 3 Prozent aller Kinder eines Jahrgangs mithilfe von Reproduktionsmedizin geboren. Allerdings sind die Grenzen der medizinisch assistierten Reproduktion sowohl für den deutschen als auch für den internationalen Kontext zu berücksichtigen.
Prof.in Dr.in Anne-Kristin Kuhnt, Junior-Professorin für Demographie an der Universität Rostock Arbeitsschwerpunkte: Familie, Fertilitätsdynamiken, Reproduktionsmedizin, Biopolitik, Migration, demographische Prozesse und soziale Integration internationaler Migrant*innen Rostock
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In der Debatte um eine mögliche Legalisierung von Eizelltransfer und Leihschwangerschaft fällt ein Argument immer wieder: dies sei ein wichtiger Schritt, um queeren Menschen Familiengründungen zu ermöglichen. Bei Veranstaltungen von Legalisierungsbefürworter*innen wird die Zulassung der Leihschwangerschaft in einem Atemzug mit Errungenschaften wie der „Ehe für alle“ genannt. Der Fertilitätsmarkt hat queere Menschen längst als Zielgruppe entdeckt, so gibt es etwa extra an sie gerichtete Vorträge bei Kinderwunschmessen. Aber auch Gegner*innen assistierter Reproduktion nehmen LSBTIQ in den Fokus, sie werfen queeren Menschen vor, sie wollten sich Kinder „kaufen“ und rechte Akteur*innen unterstellen vor allem schwulen Männern mit Kinderwunsch Pädosexualität – ein altbekanntes homofeindliches Motiv.
Welche Chancen bietet assistierte Reproduktion tatsächlich für queere Menschen? Wem nützt der Fokus auf diese Gruppe? Und liegen die Hürden für queere Familien eventuell doch woanders?
Jonte Lindemann, Sozialwissenschaftlerin, Referent*in im Bereich Mensch und Medizin beim Gen-ethischen Netzwerk in Berlin, Schwerpunkt Pränataldiagnostik und assistierte Reproduktion mit intersektionalem Blick, Berlin
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Prof.in Sigrid Graumann: Wie selektiv ist die Reproduktionsmedizin?
Die In-vitro-Fertilisation und die Pränataldiagnostik haben sich parallel und zunächst unabhängig voneinander entwickelt. Beide Praxen sind aber mittlerweile eine Verbindung miteinander eingegangen, wie die Praxis der Präimplantationsdiagnostik, aber auch die Auswahl von Eizellspenderinnen – auch mit Hilfe von genetischer Testung – zeigen. Der Beitrag wird die Frage behandeln, inwiefern die Kinderwunscherfüllung mit reproduktionsmedizinischer Hilfe einen „selektiven“ Charakter erhält, welche Erwartungen der Kinderwunschpaare damit bedient werden, welche Marktmechanismen dabei eine Rolle spielen und welche gesellschaftlichen Konsequenzen dies alles haben kann.
Prof.in Sigrid Graumann, Biologin/Humangenetik und Philosophin, Rektorin der evangelischen Hochschule Bochum, 2016 – 2024 Mitglied des deutschen Ethikrates, Mitglied der AG2 (Liberalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft) der wissenschaftlichen Kommission der Bundesregierung
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