Prozesstermin Kristina Hänel, Landgericht Gießen, 12.12.2019, 10 Uhr. Kundgebung, 9 Uhr

Kristina Hänel, Bildnachweis: Urheber/in: Celebi Linden / Skripietz Fotografie. All rights reserved. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung der Heinrich-Böll-Stiftung
Kristina Hänels Prozess ist am 12.12.2019 vor dem Landgericht Gießen, Ostanlage 15.
Dies zeigt: auch nach der Reform gibt es keine Rechtssicherheit für Frauenärzt*innen.
Kundgebung, 12.12.2019, 9 Uhr. Der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF) mobilisiert mit. AKF-Mitglieder sind dabei, unsere Materialien auch Plakate, Postkarten, grüne Tücher, rote Gewänder. Informationen.
Die §§ 218 und 219a müssen abgeschafft werden. Die Selbstbestimmung von Frauen, ihre Rechte auf Information und gesundheitliche Leistungen sind zu verwirklichen. Frauenärzt*innen dürfen nicht kriminalisiert werden, wenn sie Frauen informieren.
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