Das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ hat den Weg in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung gefunden!

Das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ hat den Weg in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung gefunden!

Ulrike Hauffe, Landesbeauftragte für Frauen des Landes Bremen a.D., stellv. VR-Vorsitzende BARMER und Mitglied im AKF, hat eine Zusammenstellung der Passagen, die das Nationale Gesundheitsziel (NGZ) direkt oder indirekt adressieren, erstellt. <!–more–>
Nochmals zur Erinnerung: Das NGZ hat 5 Teilziele – Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, erstes Lebensjahr und Lebensbedingungen. Von daher muss man sich auch Teile aus anderen Kapiteln zusammensuchen – völlig korrekt, denn auch schon das Strategiepapier des Arbeitskreises Frauengesundheit, das von Mother Hood, der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, die Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die Gesellschaft für Geburtsvorbereitung, die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaften, das Bündnis WIR – von Anfang an und Erzähl-Café gezeichnet wurde, wendet sich an das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

„Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung (Seite 85)
“[…] Wir setzen das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ mit einem Aktionsplan um. Wir evaluieren mögliche Fehlanreize rund um Spontangeburten und Kaiserschnitte und führen einen Personalschlüssel für eine 1:1-Betreuung durch Hebammen während wesentlicher Phasen der Geburt ein. Wir stärken den Ausbau hebammengeleiteter Kreißsäle und schaffen die Möglichkeit und Vergütung zur ambulanten, aufsuchenden Geburtsvor- und -nachsorge für angestellte Hebammen an Kliniken. […]“

„Krankenhausplanung und -finanzierung (Seite 86)
“[…] Mit einem Bund-Länder-Pakt bringen wir die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf den Weg. Eine kurzfristig eingesetzte Regierungskommission wird hierzu Empfehlungen vorlegen und insbesondere Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende und sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientierende Krankenhausplanung erarbeiten. Sie legt Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vor, die das bisherige System um ein nach Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) differenziertes System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen ergänzt. Kurzfristig sorgen wir für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe. […]“

„Zeit für Familie (Seite 100/101)
“[…] Wir werden Familien dabei unterstützen, wenn sie Zeit für Erziehung und Pflege brauchen und dabei Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen. Wir werden das Elterngeld vereinfachen, digitalisieren und die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung stärken. Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Diese Möglichkeit soll es auch für Alleinerziehende geben. Den Mutterschutz und die Freistellung für den Partner bzw. die Partnerin soll es bei Fehl- bzw. Totgeburt künftig nach der 20. Schwangerschaftswoche geben. Die Partnermonate beim Basis-Elterngeld werden wir um einen Monat erweitern, entsprechend auch für Alleinerziehende. Wir werden einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einführen und den Anspruch für Selbstständige modernisieren. Für die Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, erweitern wir den Anspruch auf Elterngeld. Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren. Wir verlängern den elternzeitbedingten Kündigungsschutz um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf, um den Wiedereinstieg abzusichern. Wir werden die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auf 15 Tage und für Alleinerziehende auf 30 Tage erhöhen. […]“

„Gute Lebensverhältnisse in Stadt und Land (Seite 129)
“[…] Wir unterstützen Initiativen zur Schaffung von Orten im ländlichen Raum, die Angebote bspw. Der Nahversorgung, der Kultur, Bildung und Gesundheitsdienstleistungen bündeln (Dienstleistungszentren, Gemeinschaftshäuser, Dorfbüros). Wir prüfen, ob und inwieweit der Bund Kommunen bei überdurchschnittlichen Kosten beim klimagerechten Umbau unterstützen kann. Wir wollen die Metropolregionen und ländlichen Regionen strategisch zum gegenseitigen Vorteil miteinander verknüpfen. Gesundheitliche und pflegerische Versorgung muss zukunftssicher, bedarfsgerecht und wohnortnah sein. Dafür werden wir die sektorenübergreifende Versorgung weiter stärken, auch durch mehr Spielräume für regionale Modellprojekte und verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten. […]“

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