Stellungnahme: Ärztinnen wegen Verstoß gegen Paragraf 219a kriminalisiert – Transparente Patientinneninformationen zu Schwangerschaftsabbrüchen notwendig
Am 24. November 2017 wird der Fall einer Ärztin für Allgemeinmedizin vor dem Amtsgericht Gießen verhandelt. Der Grund: Sie hat auf ihrer Website angegeben, dass sie unter anderem Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Gegen zwei weitere Gynäkologinnen ist kürzlich ein Ermittlungsverfahren aus demselben Grund eröffnet worden. Die Anklagen beziehen sich auf einen angeblichen Verstoß gegen den Paragrafen 219a StGB, dem zufolge sich strafbar macht,
wer öffentlich seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt.”
Der Arbeitskreis Frauengesundheit e. V. (AKF) wendet sich entschieden gegen eine Auslegung des Paragrafen, die den elementaren Rechten von Frauen auf gesundheitliche Information widerspricht (siehe Patientenrechtegesetz (BGB)). Dieses Recht auf Information muss selbstverständlich auch für sachliche Informationen über den Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Angebote einer Arztpraxis gelten.
Informationen für schwangere Frauen in dieser besonderen Konfliktsituation müssen transparent und zugänglich sein. Webseiten mit diesbezüglichen Inhalten, sei es von öffentlichen Stellen oder von Ärztinnen und Ärzten, sind heute das übliche Medium zur Informationsweitergabe. Sachliche Informationen der Ärztin über ihr medizinisches Angebot dürfen deshalb nicht als Werbung im Sinne des Paragrafen 219a ausgelegt werden.
Der Paragraf 219a StGB ist darüber hinaus veraltet. Der AKF fordert deshalb, ihn im Sinne der gesetzlich festgelegten Patientenrechte zu ändern. Der AKF solidarisiert sich mit den nach Paragraf 219a StGB angeklagten Ärztinnen.
Für weitere Informationen: Dr. Viola Hellman, viola.hellmann@web.de
Download
Stellungnahme des AKF e. V.: Ärztinnen wegen Verstoß gegen Paragraf 291a kriminalisiert – Transparente Patientinneninformationen zu Schwangerschaftsabbrüchen notwendig (pdf)
Appell von Juristinnen und Juristen: Für die Streichung des § 219a StGB: Für das Recht von Frauen, über legale Abtreibungsangebote von Ärzt*innen informiert zu werden (Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., Internationale Liga für Menschenrechte e.V.)
Petition an den Deutschen Bundestag: Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch
Website des Unterstützungskomitees “Solidarität mit Kristina Hänel”
„Wir machen Schwangerschaftsabbrüche“: KollegInnen-Solidarität mit Kristina Hänel
Mehr als 30 ÄrztInnen fordern: Weg mit Paragraf 219a. (taz vom 17.11.2017)