IQWiG-Entscheidungshilfe “Gebärmutter-Entfernung”
Für die chirurgische Entfernung der Gebärmutter können Frauen eine “zweite Meinung” einholen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) stellt Frauen, denen die Entfernung der Gebärmutter empfohlen wird, eine Entscheidungshilfe für eine “zweite Meinung” zur Verfügung. Hintergrund ist die Ende 2018 vom Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedete Richtlinie zur Umsetzung des im SGB V festgelegten Zweitmeinungsverfahrens. Danach müssen ÄrztInnen, die bestimmte planbare Operationen empfehlen, alle Patientinnen auf ihr Recht hinweisen, dass sie die Entscheidung für oder gegen die Entfernung der Gebärmutter noch einmal mit einer unabhängigen, besonders qualifizierten FachärztIn besprechen können.
Eine zweite Meinung kann sinnvoll sein, wenn es mehr als eine Behandlungsmöglichkeit gibt. ÄrztInnen beraten unterschiedlich. Das Zweitmeinungsverfahren soll helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen. ÄrztInnen sollen im Zeitraum von mindestens zehn Tagen vor der Operation auf das Recht auf eine zweite Meinung hinweisen. Die für die Zweitmeinung zugelassenen ÄrztInnen dürfen zudem nicht in derselben Praxis oder Klinik arbeiten und sie dürfen nicht an dem Krankenhaus beschäftigt sein, in dem die Operation stattfinden soll.
Weiterführende Informationen beim IQWiG
Die Entscheidungshilfen des IQWiG
- Entscheidungshilfe: Scheidensenkung und Gebärmuttersenkung
- Entscheidungshilfe: Myome der Gebärmutter
- Entscheidungshilfe: Endometriose
- Entscheidungshilfe: Starke Regelblutung
- Allgemein formulierte Entscheidungshilfe
Umfangreiche Informationen zu Symptomen, Verlauf und Behandlung