Offener Brief an den gemeinsamen Bundesausschuß – Kritik am neuen Vorsorgeprogramm für Frauen (organisierte Krebs Früherkennung oKFE)

Offener Brief an den gemeinsamen Bundesausschuß – Kritik am neuen Vorsorgeprogramm für Frauen (organisierte Krebs Früherkennung oKFE)

Die AKF Frauenärztinnen Gruppe hat einen offenen Brief an den gemeinsamen Bundesausschuß geschrieben: Seit 2020 wird nach jahrelanger Vorbereitung ein neues Zervixkarzinom Screening Programm in die Praxis umgesetzt. Allerdings schmälern Mängel des Programms bislang den erhofften Nutzen. Und auf Seiten der Frauenärztinnen, die in Praxen tätig sind, bindet das unausgereift gestartete Programm ärgerlicherweise viel Energie. In fünf Punkten benennen sie Mängel inhaltlicher und organisatorischer Art. Mit ihrer Kritik wollen die AKF Frauenärztinnen zur dringenden Verbesserung des Programms beitragen, und fordern Antworten der politisch und organisatorisch Verantwortlichen auf die genannten Probleme. Das erste Jahr der Umsetzung der neuen Krebsvorsorge für Frauen sorgte für Unmut bei den Frauenärztinnen.


Offener Brief an den gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Notwendige Verbesserung der organisierten Zervixkarzinom Krebsfrüherkennung (oKFE)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir, die Fachgruppe der Frauenärztinnen im Arbeitskreis Frauengesundheit, sehen dringenden Verbesse-rungsbedarf in der Umsetzung des Zervixkarzinom-Früherkennungsprogrammes, welches zum Jahresbe-ginn 2020 startete.
Deshalb wenden wir uns mit diesem offenen Brief an die politisch Verantwortlichen und an die mit der praktischen Umsetzung betreuten Institutionen.

1. Ungenügendes Einladesystem, Informationskampagnen zu HPV

Besonders häufig erleiden Frauen ein Zervixkarzinom, die gar nicht zur gynäkologischen Vorsorge gehen, und die meist aus schwierigen sozialen Verhältnissen stammen.
Wir Frauenärzt*innen hatten gehofft, dass die Teilnahmerate gerade in dieser Gruppe durch ein Einlade-system verbessert würde. Es erfolgt derzeit aber keine Einladung zum Zeitpunkt der Notwendigkeit der Früherkennungsuntersuchung, sondern die Frauen werden derzeit alle fünf Jahre mit einer Broschüre informiert.
Die Aufklärungsbroschüre ist für Frauen mit guter Schulbildung und fortgeschrittenen Deutschkenntnissen sehr gut verständlich. Sie erreicht aber nach unserer Erfahrung aus dem vergangenen Jahr nicht alle Pati-entinnen. Wir schlagen zusätzlich eine weniger textbasierte Information in leichter Sprache und Informati-onen in den gängigen Fremdsprachen vor.
Die Arbeit in der niedergelassenen Praxis ist derzeit dadurch erschwert, dass bislang nur ein Bruchteil der Patientinnen die Broschüre des G-BA erhalten hat. Wir erleben, dass nur wenig Wissen zur HPV Infektion verbreitet ist, und müssen derzeit hohem Informationsbedarf der HPV positiv getesteten Frauen nach-kommen. Wir schlagen eine Präventionsziffer zur diesbezüglichen Aufklärung vor, Kampagnen und gutes Informationsmaterial für Männer und Frauen zu HPV.
Für besonders sinnvoll halten wir, dass die Frauen zum Zeitpunkt der empfohlenen Untersuchung angeschrieben werden, um die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung zu empfehlen.

2. Bessere Versorgung bei der Abklärungskolposkopie in den Praxen der niedergelassenen Frauenärzt*innen

Ein hoher Anteil an niedergelassenen Frauenärzt*innen hat gute Kompetenz in der Abklärungskolposkopie. Diese wurde regelmäßig praktiziert, obwohl es hierfür keine Abrechnungsmöglichkeit gab.

Die Kolposkopie ist nun vorwiegend in klinische Zentren verlegt worden. Der Abklärungs-Algorithmus sieht sehr frühzeitige Überweisungen vor: diesem hohen Bedarf können die Zentren in vielen Regionen derzeit nicht in den vorgesehenen Zeitfenstern nachkommen. Daher leisten wir teilweise immer noch unbezahlte Kolposkopien: Bei allem Verständnis für Qualitätsverbesserung durch Spezialisierung: Das ist ein Missstand.

Die Kompetenz der niedergelassenen Gynäkolog*innen und deren bestehendes Vertrauensverhältnis zu ihren Patientinnen wird hier zu wenig genutzt:  Wir schlagen die Sicherung einer flächendeckend guten Kolposkopiequalität vor, indem eine schrittweise Vernetzung und die Einbeziehung und Vergütung der niedergelassenen Gynäkolog*innen erleichtert wird.

3. Unausgereiftes Dokumentationssystem

Eine systematische Erfassung und Überwachung zwecks Evaluation und Verbesserung der Qualität der Zerixkarzinomvorsorge ist vom G-BA beschlossen und vorgesehen. Dieses Anliegen unterstützen wir. Deshalb ist es aus unserer Sicht äußerst bedauerlich, dass die Dokumentation erst neun Monate nach Start des Programms überhaupt beginnen konnte. Wie soll ein Vorsorgeprogramm wissenschaftlich evaluiert werden, wenn schätzungsweise 75% der Untersuchten zum Start des Programms gar nicht erfasst wurden? Als die Erfassung schließlich beginnen konnte, wurde uns ein technisch unausgereiftes Erfassungsprogramm zur Verfügung gestellt. Das hat zu viel Ärger und Belastungen in den Praxen geführt und sicher die Qualität der erfassten Daten nicht verbessert.

Einzelne Kolleg*innen haben Hilfskräfte angestellt, um den bürokratischen Mehraufwand zu bewerkstelligen!

Die Androhung des Zahlungsentzuges bei nicht vollständiger Dokumentation ist unter diesen Umständen unzumutbar.

Wenn die Datensätze mit diesen bislang fehleranfälligen Dokumentationsbögen von uns nicht der KV gesendet werden, wird die gesamte Krebsfrüherkennungsuntersuchung nicht vergütet. Wir schlagen die Entkoppelung der Bezahlung der ärztlichen Leistung von der vollständigen Dokumentation vor. Dies zumindest solange das System derart unausgereift und fehleranfällig ist.

Wir sind uns bewusst, dass viele Verzögerungen bei der Einführung des Programms auch auf die Intervention von Interessengruppen zurückzuführen sind und nicht dem G-BA angelastet werden können. Dennoch muss mit den bestehenden Schwierigkeiten umgegangen werden!

Wegen der parallelen Existenz von privater und gesetzlicher Krankenversicherung werden von vornherein nur gesetzlich Krankenversicherte in die Evaluation einbezogen. Das gilt es bei der Auswertung der Daten zu berücksichtigen und schränkt die Datenqualität leider ebenfalls ein.

4. Probleme mit neuen Ziffern zur Abrechnung und mit Doppeluntersuchungen bei Arztwechsel

Auch, wenn die konkrete Gestaltung der Abrechnung nicht in den Arbeitsbereich des G-BA fallen, möchten wir hier noch einige Umsetzungsprobleme beleuchten, die sich in den Praxen durch die neue Regelung ergeben haben:

Die Abrechnungsmodalitäten im Algorithmus der oKFE sind kompliziert geworden. Kolleg*innen berichten von mehrfachen Diskussionen mit der KV, bei der die zuständigen Mitarbeiter*innen keine korrekten Angaben machen konnten. Es ist zu überdenken, ob hier eine kompetente zentrale Stelle für die auftretenden Abrechnungsfragen geschaffen werden kann.

Wechselt eine Frau die Praxis, so ist nun die niedergelassene Praxis dafür verantwortlich, festzustellen, wann die letzte Zervixkarzinom Früherkennungsuntersuchung stattfand und wie deren Ergebnis war.
So soll der Algorithmus streng befolgt werden können. Falls es mangels zuverlässiger Information – z.B. aufgrund von Sprachschwierigkeiten – zu Doppeluntersuchungen oder verfrühten Untersuchungen kommt, wird seitens der Krankenkassen nicht vergütet.

Diese Informationsbeschaffung und Haftung soll nicht den Ärzt*innen obliegen. Es ist Aufgabe der Krankenkassen, ihre Versicherten entsprechend zu informieren.

Würden die Frauen zum Zeitpunkt der anstehenden Untersuchung informiert, wäre das Problem mit gelöst (siehe Punkt 1)

5. Verantwortungsdiffusion

Für die konkreten Probleme, vor denen wir in der gynäkologischen Niederlassung stehen, gibt es keine ausreichend kompetenten und befugten Ansprechpartner*innen. Die Mitarbeiter*innen der KVen waren teils stark überfordert mit den Fragen der Umsetzung zur Abrechnung. (Beispielsweise: Wie soll vorgegangen werden, wenn der HPV Test nicht auswertbar war? Kann und soll dann im Folgejahr das Primärscreening nochmals durchgeführt, abgerechnet und dokumentiert werden?)

Die Verzahnung von politischer Zielsetzung, wissenschaftlichem Hintergrund, Aufsetzen des Programms, Zulassungsangelegenheiten und Abrechnung durch die KV funktioniert an den Schnittstellen nicht gut. Dieses unreife System führte im Jahr 2020 für viele Ärzt*innen in der Niederlassung zu starker Frustration durch bürokratische Hürden, unausgereiften Neuerungen und ständig neuen unbeantworteten Fragen bei Androhung von Zahlungsentzug.

Wir brauchen in Zukunft Ansprechpartner*innen, die hier in kooperativer Weise die konkreten Umsetzungsprobleme aufnehmen können und zu klaren Antworten kommen.

Diese in fünf Punkten benannten Verbesserungen sind dringend, damit wir das oKFE Programm sinnvoll umsetzen können. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf und wir, die Unterzeichnenden, erwarten schnelle Korrekturen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Imke Schwartau und Dr. Iris Hahn
(AKF-Frauenärztinnen)

Katia Horstmann und Annette Mittmann
(Mitzeichnerinnen im Namen der Fachgruppe der Frauenärztinnen)

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