§ 218 – Rückblick Dezember 2024
Union und FDP blockieren Abstimmung über Neuregelung des §218 im Bundestag
Bayrischer Landtag verbietet telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbruch.
Am 14.11.2024 wurde im Deutschen Bundestag ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag zur Neureglung des Schwangerschaftsabbruchs gestellt https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013775.pdf. Er sieht vor, dass der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig ist und die Krankenkassen die Kosten tragen. Die Beratungspflicht bleibt bestehen, die Wartezeit vor einem Abbruch entfällt. Zuletzt, im Dezember 2024, unterstützten 328 der 733 Abgeordneten diesen Antrag. Es war sehr viel Arbeit und ein großartiger Erfolg der Kampagne von vielen Organisationen, Bundestagsabgeordneten und engagierten Aktivistinnen, dies zu erreichen.
Am 5.12.2024 fand die erste Lesung zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruch-Paragraphen im Deutschen Bundestag statt. Danach wurde das Thema an den Rechtsausschuss überwiesen. Üblicherweise muss der Rechtsausschuss nach einer Anhörung nochmals zusammenkommen. Allerdings legten die Parteien Union und FDP die nächste Anhörung im Bundestag auf den 10.2.2025. Der letzte Sitzungstag des Bundestages vor der Neuwahl ist am 11.2.2025. Es ist nicht unmöglich, aber doch sehr unwahrscheinlich, dass die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs beschlossen wird. Dies zu verhindern ist das Ziel von FDP und Union.
Im Bayrischen Landtag wurde am 10.12.2024 mit den Stimmen von CSU und FW der telemedizinisch begleitete medikamentöse Schwangerschaftsabbruch verboten Drucksache 19/3621: Keine telemedizinische Beratung vor medikamentöser Abruptio in Bayern. Geregelt wird das im Gesundheitsdienstgesetz. Die ELSA-Studie hatte besonders in ländlichen Gebieten Bayerns eine schlechte Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen mit Schwangerschaftsabbrüchen belegt. Daran soll sich, nach diesem von CSU und FW getragenen Beschluss, nichts ändern.