§ 218 – Rückblick Dezember 2024

§ 218 – Rückblick Dezember 2024

Union und FDP blockieren Abstimmung über Neuregelung des §218 im Bundestag

Bayrischer Landtag verbietet telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbruch.

Am 14.11.2024 wurde im Deutschen Bundestag ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag zur Neureglung des Schwangerschaftsabbruchs gestellt https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013775.pdf. Er sieht vor, dass der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig ist und die Krankenkassen die Kosten tragen. Die Beratungspflicht bleibt bestehen, die Wartezeit vor einem Abbruch entfällt. Zuletzt, im Dezember 2024, unterstützten 328 der 733 Abgeordneten diesen Antrag. Es war sehr viel Arbeit und ein großartiger Erfolg der Kampagne von vielen Organisationen, Bundestagsabgeordneten und engagierten Aktivistinnen, dies zu erreichen.

Am 5.12.2024 fand die erste Lesung zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruch-Paragraphen im Deutschen Bundestag statt.  Danach wurde das Thema an den Rechtsausschuss überwiesen. Üblicherweise muss der Rechtsausschuss nach einer Anhörung nochmals zusammenkommen. Allerdings legten die Parteien Union und FDP die nächste Anhörung im Bundestag auf den 10.2.2025. Der letzte Sitzungstag des Bundestages vor der Neuwahl ist am 11.2.2025.  Es ist nicht unmöglich, aber doch sehr unwahrscheinlich, dass die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs beschlossen wird. Dies zu verhindern ist das Ziel von FDP und Union.

Im Bayrischen Landtag wurde am 10.12.2024 mit den Stimmen von CSU und FW der telemedizinisch begleitete medikamentöse Schwangerschaftsabbruch verboten Drucksache 19/3621: Keine telemedizinische Beratung vor medikamentöser Abruptio in Bayern. Geregelt wird das im Gesundheitsdienstgesetz. Die ELSA-Studie hatte besonders in ländlichen Gebieten Bayerns eine schlechte Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen mit Schwangerschaftsabbrüchen belegt. Daran soll sich, nach diesem von CSU und FW getragenen Beschluss, nichts ändern.

 

 

 

 

 

 

 

 

Spenden

Für unsere Arbeit und den Einsatz für mehr Frauengesundheit brauchen wir Ihre Unterstützung!

Jetzt spenden

Mitmachen

Unterstützen Sie unsere Ziele als Mitglied in einer starken Gemeinschaft!


Mitglied werden

Newsletter

Der AKF Newsletter informiert mehrmals im Jahr über Termine und aktuelle Themen rund um die Frauengesundheit.

Anmelden

Kontakt


Bundesallee 42
10715 Berlin

Telefonzeiten:
Montag & Donnerstag 10 bis 12 Uhr
Tel.: 030 – 863 933 16
Mobil: 01511 8998285
E-Mail: buero@akf-info.de