CDU/CSU, FDP und AfD bremsten die überparteiliche Gesetzesinitiative zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch verfahrenstechnische Tricks aus
Am 10.2.2025 entschied der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Gesetzesinitiative zur Legalisierung der Abtreibung nicht zur Abstimmung im Parlament vorzustellen. Das wäre der übliche parlamentarische Weg gewesen. Dies hätte allerdings eine Sondersitzung erfordert. Diesen Ablauf blockierten Union und FDP, womit die nötige Mehrheit fehlte.
Eine repräsentative Umfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFSJ) hatte 2024 gezeigt, dass ca. 80 % der Bevölkerung, partei-, alters- und konfessionsübergreifend für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs im ersten Trimenon stimmten. Dieses Votum wurde nicht umgesetzt – vorerst.
Juliane Sim, Vorsitzende des Arbeitskreis Frauengesundheit, meinte dazu: „Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs führt zu einer schlechten Versorgung für ungewollt schwangere Frauen, wie die ELSA Studienergebnisse zeigten. Wir werden zusammen mit den Frauenorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen weiter für die Abschaffung des § 218 einsetzen, die Rechte von Frauen umsetzen und dadurch die gesundheitliche Versorgung von Frauen verbessern.“ (24.02.2025)