Katholisches Kirchenrecht gefährdet Frauengesundheit und ärztliche Berufsfreiheit

Katholisches Kirchenrecht gefährdet Frauengesundheit und ärztliche Berufsfreiheit

Bis zur Fusion des Evangelischen mit dem Katholischen Krankenhaus konnte die Abteilung von Chefarzt Prof. Dr. med. Joachim Volz, Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischer Indikation durchführen. Sie gewährleistete damit die Grundversorgung von Schwangeren in der Region. Das nunmehr Christliche Klinikum Lippstadt verbietet seit Februar 2025 Joachim Volz Schwangerschaftsabbrüche im und außerhalb des Klinikums durchzuführen. Das Arbeitsgericht Hamm bestätigte dieses Verbot bei einem Gütetermin am 22.4.2025.

Auch in seiner Privatpraxis in Bielefeld dürfe der Gynäkologe Joachim Volz laut Dienstanweisung keine Abbrüche mehr durchführen. Diese Anweisung widerspricht allerdings der ärztlichen Berufsordnung (2021), § 14 Absatz 1: „Ärztinnen und Ärzte können nicht gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen oder ihn zu unterlassen“ .

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe solidarisierte sich mit Joachim Volz und warnt davor, Frauen in Ausnahmesituationen alleine zu lassen. Joachim Volz https://www.joachimvolz.de/home lässt nun gerichtlich prüfen, ob von arbeitsrechtlicher Seite das Verbot durchgesetzt und ob aus verfassungsrechtlichen Gründen heutzutage ein solches Verbot überhaupt noch ausgesprochen werden darf.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit solidarisiert sich mit Joachim Volz. Wir hoffen, dass sich die Interessen und Rechte der Frauengesundheit gegen katholische Überzeugungen der Amtskirche und kirchliches Arbeitsrecht durchsetzen!

Eva Waldschütz, Sylvia Groth

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