Offener Brief: Für ein humanitäres Bleiberecht: Keine Abschiebung von Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter in den Kosovo
Offener Brief des AKF an den Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder
Für ein humanitäres Bleiberecht: Keine Abschiebung von Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter in den Kosovo
Wir sorgen uns insbesondere um Gesundheit und Leben von Frauen und deren Kinder. Im April 2010 haben die deutsche und die kosovarische
Regierung ein Rückführungsabkommen für Roma, die in den 1990ger Jahren aus dem Kosovo geflohen sind, abgeschlossen. Betroffen sind ca. 12.000 Menschen, die Hälfte von ihnen Kinder und Jugendliche, viele davon sind in Deutschland geboren. Das Land, in das die Kinder zurückkehren sollen, haben die meisten noch nie gesehen. Betroffen sind auch alte und kranke Menschen. Laut einer Studie des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR
leiden viele von ihnen unter posttraumatischen Belastungsstörungen, Angststörungen oder Depressionen.
Ursache ist die Erfahrung von (sexueller) Kriegsgewalt, der Verlust von Angehörigen, die Wirren der Flucht und der Verlust der Heimat.
Das Wissen um die drohende Abschiebung belastet die Familien und erschwert die Genesung. Im Kosovo sind die Menschenrechte und der Zugang zu sozialen Leistungen für Roma erheblich eingeschränkt. Sie leben in großer Armut, oft ohne Zugang zu medizinischer Versorgung und
schulischer Bildung. Die Arbeitslosigkeit liegt bei 98%. PRO ASYL beschreibt, dass die Roma am „Rande der Müllkippe vegetieren“. Der EU-
Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg sagt über die Lager bei Mitrovica:
„Sie liegen auf den Abraumhalden des Bergwerks von Trepca, kein Stück Land im früheren Jugoslawien ist so verseucht. Besonders Kinder haben alarmierende Blutwerte. Die NATO hat ihre Soldaten deshalb von dort abgezogen. Aber die Roma-Kinder leben dort seit 10 Jahren.“
Viele Flüchtlinge haben in Deutschland Zuflucht gefunden. Wir fordern die Innenminister auf, ihre doppelte Verantwortung vor dem historischen Hintergrund des Völkermords an den Sinti und Roma im NS-Staat und der Beteiligung der NATO am Jugoslawienkrieg wahrzunehmen. Für die Flüchtlinge muss ein menschenwürdiges Leben auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 auch weiterhin sichergestellt werden. Dies ist zurzeit nur durch einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus in Deutschland zu gewährleisten.
Karin Bergdoll, 2. Vorsitzende des AKF
Margaretha Kurmann, Mitglied des Vorstands