Offener Brief an Justizministerin Katarina Barley anlässlich der Beratungen zum Gesetzentwurf zur Streichung von § 219a im Bundesrat

Offener Brief an Justizministerin Katarina Barley anlässlich der Beratungen zum Gesetzentwurf zur Streichung von § 219a im Bundesrat

Bündnispartner*innen für die Aufhebung von § 219a StGB

Am 27.4.2018 wurde der Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen auf Streichung der § 219a im Bundesrat behandelt. Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) hat begrüßt, dass Justizministerin Dr. Katarina Barley ihren Gesetzesentwurf zum Thema vorgelegt hat. Der AKF setzt sich dafür ein, den § 219a abzuschaffen:

  • Frauen brauchen die Möglichkeit sich zu informieren, bevor sie eine Entscheidung treffen.
  • Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, brauchen Rechtssicherheit.
  • Den Vorschlag von Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery (Präsident der Bundesärztekammer), eine zentrale Liste zu erstellen, die jene Ärzte und Ärztinnen führt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, lehnt der AKF ab. Welche Ärzt*in könnte ihren Namen derzeit freiwillig auf eine solche Liste setzen lassen und sich damit öffentlich einer Gruppe von stigmatisierten Ärztinnen und Ärzten anschließen? Die Namen von Ärzt*innen, die bereit sind Schwanger-schaftsabbrüche durchzuführen, einzig an einer zentralen Stelle in einer Liste anzugeben, würde in der momentanen Situation bedeuten, sich schutzlos den Angriffen und Diffamierungen der Abtreibungsgegner auszusetzen.

Wir halten es dagegen für notwendig, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und deren Durchführung für Interessierte und Betroffene leichter zugänglich zu machen, auch auf ärztlichen Websites.

Eine sachliche Information über einen unter definierten Bedingungen legalen medizinischen Eingriff ist keine Werbung.

Frauen haben gegenwärtig keinen Zugang zu sachgerechten Informationen, die sie für ihre Entscheidung im Zusammenhang mit der Durchführung  eines Schwangerschaftsabbruchs benötigen. Dies ist besonders problematisch für jene Frauen, denen eine Orientierung im Gesundheitswesen schwer fällt. Ärzt*innen haben gegenüber ihren Patientinnen Verantwortung. Dieser Verantwortung können Ärzt*innen aber nur dann nachkommen, wenn keine Gefahr der juristischen Verfolgung besteht.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF e.V.) fordert: Der Paragraph 219a StGB in seiner jetzigen Form muss gestrichen werden. Deswegen haben wir anlässlich der anstehenden Beratung im Bundesrat an Bundesjustizministerin Katarina Barley geschrieben.

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Offener Brief an Bundesjustizministerin Katarina Barley (pdf)

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