Pressemitteilung: Straffrei zum Schwangerschaftsabbruch informieren, jetzt!

Pressemitteilung: Straffrei zum Schwangerschaftsabbruch informieren, jetzt!

Dresden, 04.11.2018

Anlässlich der 25. Jahrestagung des Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), 3. bis 4. November 2018 in Dresden, spricht sich der AKF erneut und entschieden für die Abschaffung des § 219a (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch) aus. Der darin formulierte Straftatbestand steht im Widerspruch zu den elementaren Rechten von Frauen auf gesundheitliche Information und auf ihre freie Arztwahl.

Der AKF fordert die Bundestagsabgeordneten aller Parteien sowie die Bundesregierung auf, sich für diese Rechte von Frauen einzusetzen. Der AKF erwartet dringend den neuen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 219a, wie im Frühjahr 2018 von Bundesjustizministerin Katarina Barley angekündigt. Die jetzige gesetzliche Situation ist unzumutbar, für betroffene Frauen und die ÄrztInnen.

In den letzten Jahren gab es eine zunehmende Anzahl von Ärztinnen und Ärzten, die wegen des Verstoßes gegen den Paragraf 219a StGB strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden. Die Anzeigen dazu kommen alle von Abtreibungsgegnern, ob fundamentalistisch evangelikal oder völkisch affin. Sie prangern auf ihren Websites einzelne Ärztinnen und Ärzte mit Namen und Foto als Mörderinnen an und diffamieren sie, bisher ohne strafrechtliche Konsequenzen. Sie erzeugen ein Klima der Verunsicherung und untergraben das demokratische Recht auf gesundheitsbezogene Information für Frauen in Deutschland.

Frauen benötigen Transparenz und Zugang zu sachgerechten Informationen, wenn sie über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Information über den medizinischen Eingriff des Schwangerschaftsabbruchs auf ärztlichen Websites entspricht dem Informationsbedarf von Frauen heute, sie darf – in Zukunft – nicht mehr als Werbung im Sinne des Paragrafen 219a StGB gelten.

Die Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, dürfen nicht kriminalisiert werden und brauchen Rechtssicherheit. Ärztinnen und Ärzte haben die Verantwortung, ihre Patientinnen zu informieren. Dieser Verantwortung können sie aber nur dann nachkommen, wenn sie keine juristische Verfolgung fürchten müssen.

Die meisten der angeklagten und verurteilten Ärztinnen sind Mitglied im Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.

Nähere Informationen zum Thema unter:
www.akf.info.de.portal/themen/schwangerschaftsabbruch-themenuebersicht/

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Sylvia Groth, Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V., E-mail: groth@akf-info.de

Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) ist der größte Zusammenschluss von unabhängigen Frauengesundheitsorganisationen in deutschsprachigen Ländern. Der AKF organisiert Hebammen, Ärztinnen, Psychologinnen und Pädagoginnen, Heilpraktikerinnen, in den Pflegeberufen Tätige, Selbsthilfe und Gesundheitswissenschaftlerinnen, vereint Berufsverbände und Organisationen, Frauenberatungsstellen, Frauengesundheitszentren und Selbsthilfeverbände und vertritt die Interessen von Frauen als Patientinnen, als Expertinnen und als Bürgerinnen. Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. ist anerkannt gemeinnützig und besteht seit 1993.

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