Recht auf Gleichstellung: Neuer CEDAW-Bericht erschienen

Recht auf Gleichstellung: Neuer CEDAW-Bericht erschienen

Am 27.11.2019 beging das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem festlichen Akt das 40. Jubiläum der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und das 25. Jubiläum der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform.

Aus diesem Anlass hat die CEDAW-Allianz Deutschland der Bundesregierung ihre Stellungnahme zum Umsetzungsstand von Mädchen- und Frauenrechten in Deutschland übergeben. Unter dem Titel Recht auf Gleichstellung umfasst diese die Themen Stereotype, Bildung, Teilhabe, Institutionelle Mechanismen, Erwerbsleben, Gewalt gegen Mädchen* und Frauen*, Gesundheit und Internationales sowie die übergreifenden Themen digitale Transformation und Antifeminismus und Rechtsextremismus.

Bei der Übergabe der Stellungnahme heute an Bundesministerin Franziska Giffey (BMFSFJ) sagte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats Susanne Kahl-Passoth: „CEDAW ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht, und die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren durchaus begrüßenswerte Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Gleichstellung und Antidiskriminierung ergriffen. Doch wurden Versäumnisse, die der CEDAW-Ausschluss bereits 2017 aufgelistet hat, bis heute nicht nachgeholt. Wir vermissen eine mit institutionellen Mechanismen dauerhaft abgesicherte und kohärente Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik, wir vermissen ein stärkeres Bekenntnis zu Mädchen- und Frauenrechten, die durch fundamentalistische, rechtspopulistische und rechtsextreme Akteur*innen immer mehr unter Druck geraten. Wir fordern mehr Schutz für Frauen- und Menschenrechtsverteidiger*innen auch in unserem Land. Eine freiheitliche Demokratie wird es ohne Geschlechtergerechtigkeit nicht geben. Geschlechtergerechtigkeit fördert den sozialen Frieden und schützt unsere Gesellschaft vor patriarchalen Rückfällen und Extremismus.“

CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women):  Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wurde am 18.12.1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 3.9.1981 in Kraft. CEDAW gilt als völkerrechtlich wichtigstes Menschenrechtsinstrument für Mädchen* und Frauen*. Es verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität in allen Lebens-bereichen. Es fordert die Vertragsstaaten auf, die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter zu erwirken. Die Umsetzung der Konvention bezeugen die Vertragsstaaten mit periodischen Staaten-berichten, welche dem CEDAW-Ausschuss vorgelegt werden müssen. 1985 hat Deutschland die Konvention ratifiziert. Sie wurde damit unmittelbar geltendes nationales Recht.

CEDAW und die Zivilgesellschaft: Um die Implementierung der Konvention sicherzustellen, hat die UN ein periodisches Staatenberichtsverfahren für alle Vertragsstaaten festgelegt. Auch Deutschland muss regel-mäßig dem CEDAW-Ausschuss in Genf einen Umsetzungsbericht sowie ergänzende Zwischenberichte vorzulegen. Um ein umfassendes Bild von den Umsetzungsfortschritten eines Landes zu erhalten, bittet der CEDAW-Ausschuss um Eingaben der Zivilgesellschaft. Zivile Allianzen und einzelne Akteur*innen unterschiedlicher Organisationen in Deutschland haben sich in vergangene Berichtsprozesse eingebracht.

Besonders die Allianzen nutzten die politische Kraft ihres Bündnisses und ihre „Alternativberichte“ zur direkten Ansprache der Bundesregierung, um im Dialog nachhaltige Forderungen und Lösungen zu diskutieren.

Die CEDAW-Allianz Deutschland: Sie ist ein Zusammenschluss von 32 zivilgesellschaftlichen Organisationen mit frauen- und menschenrechtspolitischem Schwerpunkt. Trägerorganisation der Allianz ist der Deutsche Frauenrat. Die Stellungnahme wurde im Rahmen des regelmäßigen Prüfverfahrens der Umsetzung von CEDAW erarbeitet. Sie beschreibt aus Sicht der beteiligten Organisationen die aktuellen Diskriminierungslagen für Mädchen* und Frauen* in Deutschland.

Die aktuelle Stellungnahme der CEDAW-Allianz Deutschland zum Stand der Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland wurde unter Mitarbeit des Arbeitskreis Frauengesundheit erstellt.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit unterstützt gemeinsam mit 65 weiteren Organisationen auch den Bericht der German Alliance for Choice (GafC), Joint Submission for the List of Issues Prior to Reporting to the UN Committee on the Elimination of Discrimination Against Women, über reproduktive Rechte und Schwangerschaftsabbruch (Februar 2020). Der Bericht wurde im Vorfeld des 9./10. CEDAW Staatenberichts Deutschlands dem UN-Fachausschuss für die Umsetzung der UN Frauenrechtskonvention (CEDAW) vorgelegt und ergänzt den Alternativbericht der CEDAW-Allianz Deutschlands.

Ansprechpartnerin im Arbeitskreis Frauengesundheit:

Dr. Dagmar Hertle

Kontakt zur CEDAW-Allianz Deutschland:

cedaw@frauenrat.de
Die Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats

Download:

Recht auf Gleichstellung. Zum Stand der Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland (pdf, Stand November 2019)
Joint Submission for the List of Issues Prior to Reporting to the UN Committee on the Elimination of Discrimination Against Women (pdf)

Text: Deutscher Frauenrat

 

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