Sexuelle Selbstbestimmung

Sexuelle Selbstbestimmung

Frauengesundheitspolitische Forderung des Arbeitskreises Frauengesundheit e.V.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit e.V. tritt für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein, gerade bei Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch. Der Arbeitskreis Frauengesundheit fordert, die Paragrafen 218 und 219a des Strafgesetzbuchs abzuschaffen. Der Schwangerschaftsabbruch ist kriminalisiert. Aus diesem Grund wird er stigmatisiert. Das schadet der Gesundheit von Frauen und verletzt ihre sexuellen und reproduktiven Rechte.

Einstieg ins Thema Schwangerschaftsabbruch

Podcast vom Kongress Armut und Gesundheit 2020: Im Fokus: § 218 und § 219a

Aktuelles

      • Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht Leitlinie zur Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen – Abortion care guideline (9.3.2022)
      • Stellungnahme des Arbeitskreises Frauengesundheit e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) vom 16.02.2022
      • Am 29.11. 2021 hat auch der Nottulner Frauenarzt Detlef Merchel Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung aufgrund § 219a eingelegt. Damit ist er neben Kristina Hänel und Dr. Bettina Gaber der dritte, der vor das BVG zieht.

Informationen für Frauen, die ungewollt schwanger sind:

Stellungnahmen und Pressemeldungen des Arbeitskreises Frauengesundheit e.V.

Frauenärztinnen vor Gericht

Prozess gegen den Nottulner Frauenarzt Detlef Merchel, Coesfeld am 20.5.2021 (Video- und Fotodokumentation)

Prozess gegen Bettina Gaber und Verena Weyer, Berlin, 14.6.2019 (Fotodokumentation)

Prozess gegen Nora Szász und Natascha Nicklaus, Kassel, 29.8.2018 (Fotodokumentation)

Wissenswertes

Vernetzung

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